KFA/Rechnung mit Terminvertreter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennox
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#1

14.10.2010, 17:21

Schönen guten Abend :-D

Mal wieder habe ich ein Problem und benötige schnellstmöglich ein Antwort. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
Sachverhalt:

Wir haben ein ganz normales ziviles Verfahren vor dem AG. Termin hat stattgefunden. Wir hatten hierfür jedoch einen Terminvertreter in Untervollmacht beauftragt. Bei der Beauftragung haben wir uns hinsichtlich der Gebühren auf die "übliche Gebührenteilung" geeinigt. Nun hat der Terminvertreter seine Abrechnung übermittelt. Hierbei hat er alle Gebühren (VG, TG, EG + AP und Ust) abgerechnet und nach der Ust. den hälftigen Betrag uns in Rechnung gestellt.

1. Frage: Ist die Rechnung so korrekt?? Oder hätte er vor der Ust und AP teilen müssen.
2. Frage: Nun muss auch ein KFA gemacht werden. Ich wollte für uns die 1,3 VG, AP, Ust. beantragen und für den Terminvertreter die Gebühren, die er uns in Rechnung gestellt hat. Könnte ich da eventuell Ärger mit dem Gericht bekommen wegen der Gebührenvereinbarung? Kann ich nur die gesetzlichen Gebühren im KFA beantragen?

Ich hoffe, ihr könnt mir zeitnah helfen

Danke schon im Voraus!!!

LG :thx
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#2

15.10.2010, 08:05

1. Es macht keinen Unterschied, ob die Gebühren vor oder nach der USt geteilt werden. Der Betrag bleibt gleich (Du kannst ja ne Gegenrechnung machen :wink:)

2. Hier kannst du natürlich die Gebühren für den UB mit festsetzen lassen. Die getroffene Gebührenteilung wurde ja "intern" getroffen, steht dem Antrag daher auch nicht im Wege.
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#3

15.10.2010, 08:48

Herzlichsten Dank :lol:
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#4

15.10.2010, 08:51

Gern geschehen ! :wink2
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