Versorgungsausgleich abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lexi71
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#1

14.10.2010, 16:54

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Scheidung im August 09, VA wurde abgetrennt, Sache wurde über PKH abrechnet (aber nur die Scheidung, es wurde noch kein Wert für den VA damals festgesetzt). Vor zwei Wochen kam der Beschluss über den Versorgungsausgleich, Wert 1.000,00 €. Ich habe nun über den Wert von 1.000,00 € noch eine Verfahrensgebühr abgerechnet, gestern kam dann eine Verfügung vom Gericht, dass das nicht richtig wäre.

Hm, nach dem RVG Aktuell Skript von Enders wurde als Beispiel aber auch so abgerechnet, wieso meint das Gericht, dass dies so nicht richtig sei. (Die Verfügung liegt an der Arbeit, weiß jetzt nicht mehr so genau, was darin stand).

Kann mir jemand helfen? Vielen Dank.
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Liesel
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#2

14.10.2010, 16:55

Du mußt Streitwert für Scheidung und VA zusammenrechnen und daraus die Gebühren berechnen abzügl. des Betrages, welchen ihr schon erhalten habt.
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#3

14.10.2010, 17:09

Danke schon mal, aber laut Enders müsste ich so abrechnen:

GW 3.900,00 (Scheidung 2.900,00 + 1.000 VA)
1,3 VG
abzüglich 1,3 VG nach Wert von 2.900,00
= Differenz

VA abrechnen:
GW 1.000,00 €
1,3 VG
abzüglich vorerrechneter Differenz

In seinem Beispiel war der Vorgang aus 2007, VA dann im Jahr 2010 durchgeführt.

Das irritiert mich jetzt ein bisschen.
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Pepples
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#4

14.10.2010, 17:24

Aaaah, da liegt wahrscheinlich der Knackpunkt :wink: Nach Ablauf von 2 Jahren, in denen das Verfahren ruht, entstehen die Gebühren wieder neu. Das heißt, im Beispielfall von Enders ist die Gebühr für den VA neu entstanden.
Bei Euch liegt der Fall anders und Du musst die Streitwerte addieren abzüglich des bereits gezahlten Betrages.
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#5

14.10.2010, 17:29

Genau, so eine Akte hatte ich vor einer Stunde noch in der Hand. Schileße mich da Liesel und Pepples an.
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Lexi71
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#6

14.10.2010, 19:00

O.k. vielen Dank!!
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