Geschäftsgebühr Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jara
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#11

18.06.2007, 10:36

Häh???

Es muss doch die halbe Geschäftsgebühr UND die volle Verfahrensgebühr gezahlt werden. Das ist es doch gerade, dass die Geschäftsgebühr nur zur Hälfte angerechnet wird, oder kapier ich grad gar nix mehr???

Versteht mich denn keiner???
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sunny84
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#12

18.06.2007, 10:46

Meinte ich ja.
Die Geschäftsgebühr muss in der jetzigen Rechnung mit drin sein und die Hälfte dann von der Verfahrensgebühr abgezogen werden. Und dann muss man die schon erbrachte Zahlung noch abziehen.
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Nikita

#13

18.06.2007, 10:59

so also ich hab das mal hier ins programm geschmissen:

Gegenstandswert: 1.112,83 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 110,50 €
Gegenstandswert: 932,64 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 110,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 932,64 € 0,65 -55,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von
20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 102,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13,
Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 85,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 352,75 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 392,75 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 74,62 €
Zwischensumme brutto 467,37 €
Abzgl. bereits gezahlter -151,38 €
zu zahlender Betrag 315,99 €
Jara
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#14

18.06.2007, 11:12

Also ich hab mal wieder einen Denkfehler gemacht :oops:

Das ist nichts für mich mit dieser Geschäftsgebühr. Wir rechnen auch so wenig nach RVG ab, dass ich jedesmal, wenn ich das mal zweimal im Jahr habe nicht mehr durchblicke!!!

Sorry!!!!

Aber jetzt hab ichs glaube ich verstanden:

Ich wollte die halbe Geschäftsgebühr immer hinzurechnen und nicht abziehen, das wars doch, oder???

Die halbe Geschäftsgebühr wird von der 1,3 Verfahrensgebühr abgezogen und nicht dazugezählt, das war mein Fehler!!!

Vielen Dank!!!!!!!!!!!!
Nikita

#15

18.06.2007, 11:19

jau so war es. bitte bitte - gern geschehen :-)


lg nikita
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sunny84
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#16

18.06.2007, 11:31

@ Nikita:
Genau so wie in deiner Rechnung hab ichs auch gemeint.
Nikita

#17

18.06.2007, 11:54

@sunny

*GGGG* ist das herrlich wie schön man manchmal auf dem schlauch stehen kann ;-)
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#18

18.06.2007, 12:14

Oh ja.
Aber ich denke an nem Montagmorgen darf man das mal :lol:
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#19

18.06.2007, 14:09

ja genau, deine Rg und die der RS sind doch gleich.. aber das mit der SB musst du nochmal prüfen, das ist immer unterschiedlich

entweder man rechnet die volle GG ab und rechnet dann VG abzgl. 0,65 GG ab (also zwei Rechnungen) oder man storniert die erste Rg und macht ne neue KomplettRg: 1,3 GG 1,3 VG abzgl. 0,65 GG Anrechnung (so mache ich es immer, weil das mit RA Micro einfacher ist)
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#20

02.07.2007, 19:41

Wenn der Gegenstandswert nun außergerichtlich und gerichtlich nicht voneinander abweicht, wie ist es dann mit dem Abzug einer Zahlung?

Also Geschäftsgebühr bereits abgerechnet und bezahlt.

Nun Abrechnung Gerichtsverfahren mit VG abzgl. 0,65 GG und TG.
Nun unten abzgl. Zahlung (Rechnung über GG) oder nicht????
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