Hallo,
ich habe mal eine ganz simple Frage:
Ich habe einen KFB. Dort steht drin: Das zugrunde liegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Nichts mit Sicherheitsleistung etc.
Ich muss doch jetzt trotzdem die Wartefrist (2 Wochen) abwarten, um aus den KFB vollstrecken zu können, oder sehe ich das falsch? Mein Chef meinte nämlich, dass aus dem KFB sofort vollstreckt werden könnte; das würde mir aber nicht einleuchten.
Oder bin ich auf dem falschen Weg?
ZV aus KFB
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Der Gesetzestext sollte eigentlich auch für einem RA eindeutig zu verstehen sein.§ 798 ZPO
Wartefrist
Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist.
~ Grüßle ~
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Ja, den habe ich nämlich auch gefunden, also den §.
Aber er meinte, nein, wenn da steht das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, dann bezieht sich das auch auf den KFB. Was meiner Meinung nach Schwachsinn ist. Weil damit ist ja, wie das Wort schon sagt, das Urteil gemeint und der nicht anschließende KFB.
Danke, trotzdem, dass IHR mich wenigstens versteht
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Aber er meinte, nein, wenn da steht das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, dann bezieht sich das auch auf den KFB. Was meiner Meinung nach Schwachsinn ist. Weil damit ist ja, wie das Wort schon sagt, das Urteil gemeint und der nicht anschließende KFB.
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Sorry, aber das ist wirklich "Schwachsinn"...
Der KFB ist ein separater Titel.
Aus diesem kann ja auch unabhängig vom Urteil vollstreckt werden.
Außerdem heißt es in dem § ja ziemlich genau, dass dieser für KfBs gilt, die nicht auf dem Urteil aufgebracht wurden. Nur bei Kfbs, die sich auf dem Urteil befinden, entfällt die Wartefrist und es gilt dann auch "vorläufig" vollstreckbar.
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Der KFB ist ein separater Titel.
Aus diesem kann ja auch unabhängig vom Urteil vollstreckt werden.
Außerdem heißt es in dem § ja ziemlich genau, dass dieser für KfBs gilt, die nicht auf dem Urteil aufgebracht wurden. Nur bei Kfbs, die sich auf dem Urteil befinden, entfällt die Wartefrist und es gilt dann auch "vorläufig" vollstreckbar.
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KFB auf dem Urteil gibt es - nebenbei - so gut wie überhaupt nicht mehr.
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