Hallo wir haben Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Zahlungsanspruch bezieht sich auf festgestellten Schimmelschaden. Gegenseite hat nun beantragt einen neuen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Dieser Termin soll in einer Woche stattfinden. Danach will das Gericht in der Sache terminieren.
Entstehen nun für uns zwei Terminsgebühren? Einmal für den Ortstermin mit dem Sachverständigen und einmal vor Gericht?
Vielen Dank
Grüße Ariane
zweimal Terminsgebühr in einem Verfahren möglich?
- Re1108
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Im Zivilrecht kann die TG nur einmal entstehen.
(ggf. können mehrere TGs nur in Bußgeld- bzw. Strafsachen entstehen)
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RichtischLiesel hat geschrieben:Nö.
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Wenn der RA jedesmal teilgenommen hat, ja.