zweimal Terminsgebühr in einem Verfahren möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ariane_wuensch

#1

13.10.2010, 10:26

Hallo wir haben Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Zahlungsanspruch bezieht sich auf festgestellten Schimmelschaden. Gegenseite hat nun beantragt einen neuen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Dieser Termin soll in einer Woche stattfinden. Danach will das Gericht in der Sache terminieren.

Entstehen nun für uns zwei Terminsgebühren? Einmal für den Ortstermin mit dem Sachverständigen und einmal vor Gericht?


Vielen Dank

Grüße Ariane
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Liesel
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#2

13.10.2010, 10:50

Nö.
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(UNHEILIG)
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#3

13.10.2010, 11:01

:genau Im Zivilrecht kann die TG nur einmal entstehen.
(ggf. können mehrere TGs nur in Bußgeld- bzw. Strafsachen entstehen)
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#4

13.10.2010, 15:39

Liesel hat geschrieben:Nö.
Richtisch
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Lori79
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#5

23.09.2016, 11:00

Hallo Ihr Lieben,
habe hier eine Bußgeldsache abzurechen:
Es hat 1 Termin mit 2 Fortsetzungsterminen stattgefunden: Kann ich dann 3 Terminsgebühren abrechnen?
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Adora Belle
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#6

23.09.2016, 13:32

Wenn der RA jedesmal teilgenommen hat, ja.
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