Gibt es eine Art Entwurfsgebühr im RVG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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oo_Kathi_oo
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#1

11.10.2010, 11:54

Hallo an Alle,

wir haben hier eine Sache, in der mein Chef einen Entwurf für eine GmbH-Satzungsänderung sowie einen Aufhebungsvertrag eines Treuhandvertrages erstellt hat. Rechne ich das als ganz normale außergerichtliche Tätigkeit mit 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV ab? Oder gibt es eine Art Etnwurfsgebühr die evtl. etwas niedriger ist? Bei den Gegenstandswerten würde ich zum einen das Stammkapital (bei der SAtzungsänderung) und bei dem Aufhebungsvertrag das Treuhandvermögen nehmen. Simmt das?

vielen Dank für eure Antworten.

Kathi
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#2

11.10.2010, 13:54

:arrow: Vorbemerkung 2.3 (3) RVG:

[...] und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
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