Also nochmal zur Sicherheit:
Wir haben außergerichtlich Trennungsunterhalt geltend gemacht. Der G hat sich geweigert zuzahlen, also haben wir Antrag auf einstweilige Anordnung zum Trennungsunterhalt gestellt. Und zwar ohne die Geltendmachung von außergerichtlichen Gebühren. Dann Termin, Beschluss bla bla, Kosten des Verfahrens trägt Ehefrau 30% und Ehemann 70%. Ich hab dann im Kostenausgleichsantrag aufgeführt 3100 und 3104. Und nach dem Satz (siehe ganz oben) von dem geg. RA schreibe ich dann jetzt nur zum Gericht, verweise ich auf § 15 a RVG?
Bei KFA Geschäftsgebühr anrechnen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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siehe #7
Verbleibt beim bisher geschriebenen.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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