KFB wie buchen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Saja
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#1

21.04.2010, 11:33

Hallo,

ich habe ne Frage, wie bucht man eine Zahlung auf einen KFB? Ich muss doch dem Mandanten auch eine REchnung schreiben und dann die Kosten verrechnen, oder? Wie läuft das genau ab? Kann mir jemand helfen?

Danke.
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LuzZi
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#2

21.04.2010, 11:37

So kann man das sagen ja. :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Saja
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#3

21.04.2010, 11:46

und die Zinsen, die anfallen, die muss ich dann dem Mdt auszahlen?!...
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Soenny
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#4

21.04.2010, 11:50

An den, der eure KR ausgeglichen hat, das könnte z.B. auch die RSV sein.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

21.04.2010, 11:51

Sofern die Rg. ausgeglichen worden ist.
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Bonny
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#6

21.04.2010, 11:54

Ich verbuche den Betrag auf Fremdgeld (durchlaufender Posten) und schütte das Fremdgeld (inkl. Zinsen) an denjenigen aus, der unsere Kostenrechnung bezahlt hat.
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#7

21.04.2010, 12:07

unsere kosten hat noch niemand gezahlt. wir sind beauftragt worden, da hatte die gegenseite schon klage eingereicht. die haben dann verloren und mussten auch die kosten des rechtsstreites zahlen.
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LuzZi
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#8

21.04.2010, 12:08

In solchen Fällen behalte ich dann natürlich auch die Zinsen.
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#9

21.04.2010, 12:34

Dann würde ich auf jeden Fall noch eine Kostenrechnung stellen an Mandant (oder RS) und in der Kostennote die Verrechnung mit dem eingegangenen Fremdgeld erklären und umbuchen. Vielleicht ist das zu kompliziert, wie wir das machen, aber unser Steuerbüro möchte das so. :)
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#10

05.10.2010, 10:51

Ich weiß, der Thread ist jetzt schon älter, habe diesbezüglich aber noch eine Frage, was die Zinsen betrifft:

Der Gegner hat nun den Betrag gem. KFB gezahlt. Die Kosten hatten wir vorher niemandem in Rechnung gestellt, nicht der Mandantin und auch keiner RSV. Wie verbuche ich nun die Zinsen? Mit oder ohne Mehrwertsteuer? Habe im Forum gerade danach gesucht, kann aber gerade nur Antworten bzgl. Zinsen aus der ZV finden. Aber das ist ja in dem Fall keine ZV...

Oder ist es grundsätzlich immer so, dass man Zinsen nicht versteuern muss?
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