Gebühren/Kosten bei Klage+Widerklage+Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Birne
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#1

05.10.2010, 08:46

Hallo guten Morgen Ihr Lieben, ich möcht jetzt auch mal meinen ersten Beitrag hier abgeben :D

Habe vorliegend eine Sache, wo unsererseits Klage in einer Verkehrsunfallsache gegen den Beklagten und dessen Haftpflichtvers. erhoben wurde.
Durch die Gegenseite wurde dann Widerklage gegen unseren Mandanten und dessen Haftpfl.vers. erhoben!
Der Klage wurde stattgegeben, die Gegenseite legte jedoch Berufung ein, welche sie schlussendlich aber wieder zurück nahmen!

Der erste KFA der Gegenseite enthielt die Gebühren VerfG + TG!
Nunmehr liegt mir ein korrigierter KFA der Gegenseite vor:
zum einen haben sie den unterteilt in Klage und Widerklage!
Bei Klage wurde neben der VerfG + TG auch eine Erhöhungsgeb. geltend gemacht!
In der Widerklage wurde geltend gemacht die VerfG, abzgl. hälftige GeschG + TG!
(Hierbei sei anzumerken, dass die Gegenseite für sich im korr. KFA nun weniger festsetzen lassen will als im ersten)!

ABER: meines Erachtens nach muss doch der Streitwert der Klage und Widerklage zusammen gerechnet werden, es handelt sich ja auch hierbei um denselben Streitgegenstand!? Oder sehe ich da etwas falsch?

Ich danke für eine schnelle Antwort :)
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Liesel
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#2

05.10.2010, 09:39

Die Streitwerte müssen addiert werden. Die Gegenseite kann sowohl für Klage als auch für Widerklage eine Erhöhungsgebühr geltend machen. Die hälftige GeschG dürfte nicht anzurechnen sein, da ich davon ausgehe, daß die GeschG nicht tituliert wurde.
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#3

05.10.2010, 09:50

Also ist es ansich nicht richtig, wenn die Gegenseite den KFA in Klage und Widerklage unterteilt hat ja!

Danke auch für die schnelle Antwort 8)
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