Anrechnung auf VG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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domel 3008
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#1

29.09.2010, 16:39

Mal ne ganz doofe Frage, denn irgendwie hab ich das Thema Anrechnung immer noch nicht verstanden:

wir waren außergerichtlich tätig, haben jetzt Antrag auf Erlaß einer einstw. Verfügung beantragt.
haben außergerichtlich dem Mdt. ne 1,3 GG (2300) in Rechnung gestellt und
gerichtlich wollte ich ihm jetzt ne 1,3 VG (3100) in Rechnung stellen.
1. Aber muß ich nich die 1,3 GG zu 0,65 auf die 1,3 VG anrechnen?
2. Wenn ich dann KFA stelle, dann rechne ich die GG doch nicht auf die VG an, richtig?
3. Wenn ich bei 2. nicht anrechne, dann bekommt doch der Mdt. vom Mandanten mehr Kosten wieder als er eigentlich gemäß unserer Rechnungen gezahlt hat, oder? Oder hab ich nen Denkfehler?


freu mich, wenn mir jemand aus meinem Denkfehler helfen kann :D
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Liesel
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#2

29.09.2010, 16:41

1. Wenn du damit die Rechnung an Mandanten meinst, ja.
2. Richtig, wenn nicht tituliert.
3. Denkfehler. Er hat ja die GeschG zusätzlich gezahlt.
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domel 3008
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#3

29.09.2010, 16:57

3. und dann bleibt nen Restbetrag von den außergerichtlichen RA-Kosten übrig, auf die dann Mdt. sitzen bleibt oder wir die in nem gesonderten Verfahren einklagen, ne?
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#4

29.09.2010, 17:01

Jep.
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#5

29.09.2010, 17:03

danke für deine schnelle Hilfe :D
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