Mal ne ganz doofe Frage, denn irgendwie hab ich das Thema Anrechnung immer noch nicht verstanden:
wir waren außergerichtlich tätig, haben jetzt Antrag auf Erlaß einer einstw. Verfügung beantragt.
haben außergerichtlich dem Mdt. ne 1,3 GG (2300) in Rechnung gestellt und
gerichtlich wollte ich ihm jetzt ne 1,3 VG (3100) in Rechnung stellen.
1. Aber muß ich nich die 1,3 GG zu 0,65 auf die 1,3 VG anrechnen?
2. Wenn ich dann KFA stelle, dann rechne ich die GG doch nicht auf die VG an, richtig?
3. Wenn ich bei 2. nicht anrechne, dann bekommt doch der Mdt. vom Mandanten mehr Kosten wieder als er eigentlich gemäß unserer Rechnungen gezahlt hat, oder? Oder hab ich nen Denkfehler?
freu mich, wenn mir jemand aus meinem Denkfehler helfen kann
Anrechnung auf VG?
- domel 3008
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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1. Wenn du damit die Rechnung an Mandanten meinst, ja.
2. Richtig, wenn nicht tituliert.
3. Denkfehler. Er hat ja die GeschG zusätzlich gezahlt.
2. Richtig, wenn nicht tituliert.
3. Denkfehler. Er hat ja die GeschG zusätzlich gezahlt.
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- domel 3008
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3. und dann bleibt nen Restbetrag von den außergerichtlichen RA-Kosten übrig, auf die dann Mdt. sitzen bleibt oder wir die in nem gesonderten Verfahren einklagen, ne?
- domel 3008
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danke für deine schnelle Hilfe