wir waren außergerichtlich tätig, haben jetzt Antrag auf Erlaß einer einstw. Verfügung beantragt.
haben außergerichtlich dem Mdt. ne 1,3 GG (2300) in Rechnung gestellt und
gerichtlich wollte ich ihm jetzt ne 1,3 VG (3100) in Rechnung stellen.
1. Aber muß ich nich die 1,3 GG zu 0,65 auf die 1,3 VG anrechnen?
2. Wenn ich dann KFA stelle, dann rechne ich die GG doch nicht auf die VG an, richtig?
3. Wenn ich bei 2. nicht anrechne, dann bekommt doch der Mdt. vom Mandanten mehr Kosten wieder als er eigentlich gemäß unserer Rechnungen gezahlt hat, oder? Oder hab ich nen Denkfehler?
freu mich, wenn mir jemand aus meinem Denkfehler helfen kann
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)