Ich habe hier eine Scheidungsverfahren vor dem AG. Anhängig waren unter anderem auch VA, Zugewinn und Auskunft wegen nachehelichem Unterhalt. Es erging Teilurteil wegen Zugewinn und Unterhalt.
Wegen Zugewinn wurde die Klage abgewiesen wegen Ehevertrag. Hiergegen wurde Beschwerde beim OLG eingelegt. Berufung wegen Unterhalt lief parallel daneben.
Das OLG hat entschieden: Ehevertrag sittenwidrig. Das Verfahren wurde an das AG zurück verwiesen zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats.
Beim AG wurde schließlich ein Vergleich geschlossen. Jetzt ist die Frage: Wieviele Rechtszüge muss ich hier abrechnen? Gilt das erneute Verfahren vor dem AG als neuer Rechtszug? Im Enders steht: Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen. In diesem Fall Familiensachen. In der Erklärung steht allerdings nur was von Familiensachen, in denen ein Urteil aufgehoben wird, durch das der Scheidungsantrag abgehoben wurde und die Sache dann wegen Folgesachen zurück zum ersten Gericht verwiesen wird. Ich blick hier garnicht mehr durch. Hatte schon mal jemand von Euch so einen Fall? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
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