Streitwert bei einer zweiten ordentlichen Kündigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nine82
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#1

23.09.2010, 16:46

Hallo Ihr lieben,

ich habe da mal eine Frage, unser Mandant wurde ordentlich gekündigt (Streitwert: 3-Bruttomonatsgehälter) danach ist ihm eine zweite ordentliche Kündigung zugegangen. Wie hoch ist der Streitwert bei der zweiten ordentlichen Kündigung?

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus....

:lol:
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Re1108
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#2

24.09.2010, 10:46

... auch 3 Monatsbruttogehälter ...
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PinkLady
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#3

24.09.2010, 12:47

Sind die Kündigungen beide bei Gericht in einem Verfahren anhängig (Klageerweiterung)? Wenn ja, kommt pro weiterer Kündigung nur ein Bruttomonatsgehalt dazu! Es gibt aber auch Gerichte die für jede Kündigung 3xbrutto durchgehen lassen.

Sind die Verfahren unabhängig voneinander anhängig ohne einen engen zeitlich Bezug zueinander zu haben, kannst du für jedes Verfahren 3x brutto ansetzen.
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