Hallo , könnt ihr mir weiterhelfen?
welche Gebühren kann man im einstweiligen Anordnungsverfahren in einer verwaltungsrechtlichen Streitigkeit geltend machen? Ein Termin zur Verhandlung hat es nicht gegeben. Der Streitwert liegt bei 2.500 €. Fällt auch eine anzurechnende aussergerichtliche Geschäftsgebühr an oder nur die 1,3 Verfahrensgebühr. Wie rechnet man in so einem Fall ab ?
Abrechnung im einstweiligen Anordnungsverfahren
- doxy123
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huhu,
die Gebühren werden "ganz normal" abgerechnet.
Wenn eine Geschäftsgebühr in derselben Angelegenheit schon angefallen war, muss diese auch auf die Verfahrensgebühr (1,3) angerechnet werden.
die Gebühren werden "ganz normal" abgerechnet.
Wenn eine Geschäftsgebühr in derselben Angelegenheit schon angefallen war, muss diese auch auf die Verfahrensgebühr (1,3) angerechnet werden.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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