Abrechnung im einstweiligen Anordnungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maverick
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#1

23.09.2010, 12:31

Hallo :) , könnt ihr mir weiterhelfen?
welche Gebühren kann man im einstweiligen Anordnungsverfahren in einer verwaltungsrechtlichen Streitigkeit geltend machen? Ein Termin zur Verhandlung hat es nicht gegeben. Der Streitwert liegt bei 2.500 €. Fällt auch eine anzurechnende aussergerichtliche Geschäftsgebühr an oder nur die 1,3 Verfahrensgebühr. Wie rechnet man in so einem Fall ab ?
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doxy123
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#2

23.09.2010, 12:48

huhu,

die Gebühren werden "ganz normal" abgerechnet.

Wenn eine Geschäftsgebühr in derselben Angelegenheit schon angefallen war, muss diese auch auf die Verfahrensgebühr (1,3) angerechnet werden.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
Maverick
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#3

23.09.2010, 15:42

Vielen Dank ! Du hast mir weitergeholfen :)
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