Rücknahme Einspruch gegen VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melle
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#1

22.09.2010, 09:43

Guten morgen!

Habe hier folgenden Fall:

Hauptforderung: 677,38 €

Schuldner wurde zunächst außergerichtlich angemahnt, dann MB beantragt.
Hiergegen hat dieser Widerspruch eingelegt.
Also streitiges Verfahren mit anschließendem VU!

HAbe dann KfA über:

3305 VV RVG
Auslagen
3100 VV RVG
abzgl. Anrechnung 3305
3105 VV RVG
Auslagen

gestellt.

Vor dessen Erlass bekommen wir Mitteilung, dass der Schuldner gegen das VU Einspruch eingelegt hat, woraufhin Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache anberaumt wird.

Der Schuldner meldet sich dann telefonisch bei uns. Die Sache wird erörtert und der SChuldner nimmt den Einspruch VOR dem Termin zurück und vereinbart mit uns eine Ratenzahlung.


Welche Gebühren kann ich denn jetzt alles abrechnen?
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domel 3008
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#2

22.09.2010, 09:45

zusätzich zu deiner obigen Gebührenaufstellung würde ich jetzt noch eine 1,0 einigungsgebühr nehmen :)
Melle
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#3

22.09.2010, 09:47

Keine 1,2 Terminsgebühr wegen dem Telefonat.

Sind das streitige Verfahren und das anschließende Verfahren über den Einspruch dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten?
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domel 3008
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#4

22.09.2010, 09:51

ja, das ist dieselbe Angelegenheit...
und wegen der TG..ja, sorry, die hatte ich völlig unter den Tisch fallen lassen. die erhaltet ihr natürlich auch noch :)
Melle
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#5

22.09.2010, 10:09

wegen der Terminsgebühr

eine 0,5 und 1,2 ???
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domel 3008
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#6

22.09.2010, 10:19

eine 1,2..auch wenn VU ergangen ist - welches eigentlich ja nur eine 0,5 berechtigt - aber da ihr mit der Gegenseite "verhandelt" habt und eine Ratenzahlung vereinbart habt, ist durch die telefonische Besprechung eine 1,2 TG entstanden
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