Verdienstausfall Selbstständige

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jennox
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#1

20.09.2010, 15:20

Hallöchen :-D
Hab hier ein Problem mit beim KFA. Also Gegenseite hat die kompletten Kosten zu tragen. Nun woll ich unsere Kosten beantragen. Wir hatten auch nen Zeugen. Auch seine Kosten soll ich mit geltend machen. Also Zeitaufwand und Verdienstausfall. Nun ist der Zeuge aber selbstständig, kriegt er trotzdem nur die 17,00 Euro in der Stunde oder gibts da ne andere Grundlage??? Hab leider hierzu nichts gefunden.

Bitte um dringende Hilfe!!

LG
Asgoth
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#2

20.09.2010, 15:22

Der Zeuge hat seine Auslagen gegenüber der Gerichtskasse geltend zu machen. Ihr müsst für den gar nichts beantragen.

i.Ü. mehr als 17 EUR die Stunde gibts nicht. Wenn der tatsächliche Verdienstausfall höher ist - Pech gehabt. Staatbürgerliche Ehrenpflicht nennt man das glaub ich :mrgreen:
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#3

20.09.2010, 16:31

Super. Na dann wird er sich ja bedanken. Na ich guck mit dem Kram noch ma an und ma sehen wie ich das dann mache. Auf jeden Fall erstma ein herzlichstes :thx
Asgoth
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#4

20.09.2010, 16:48

I.d.R. wird der Zeuge in der Ladung darauf auch hingewiesen. Und im Zweifel hätte das auch der Sachbearbeiter tun können bzw. müssen.
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#5

20.09.2010, 16:48

Da gibt es nichts zu machen. Der von Asgoth aufgezeigte Weg ist der einzig richtige. Zeugenentschädigung über einen KFB gibt es nicht!
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#6

20.09.2010, 23:06

jenau...
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#7

21.09.2010, 12:06

:thx

Ich danke euch Ihr Superhirne ;-)
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#8

21.09.2010, 13:26

Noch ne gaaaanz fixe Frage dazu :oops:

Nun will ich im KFA die Kosten für unseren Mandanten mit geltend machen, welche Gesetztesgrundlage nehme ich dafür??? Bin grad völlig durcheinander mit dem Käse hier :roll:

Und was kann ich da alles geltend machen. Mei Chef ist mit dem Mandanten geflogen. Das persönliche Erscheinen war auch angeordnet.

Es eilt, da ich das heute noch fertig machen muss :-(
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#9

21.09.2010, 13:29

Parteikosten haben ihre Grundlage im JVEG: Nachzuweisen sind Fahrtkosten und Verdienstausfall, dazu etwaiges Tagegeld.

Die Anordnung des pers. Erscheinens spielt keine Rolle mehr!
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#10

21.09.2010, 13:32

Der Fahrtkostenersatz regelt sich nach § 5 Abs. 1 JVEG: Bei der Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt.

Der Verdienstausfall regelt sich nach §§ 19 f. JVEG: Maximal 17 € pro Stunde, § 22 JVEG, maximal 10 Stunden pro Tag. Entschädigt wird grds. die komplette Dauer der Reise, ab Verlassen der Wohnung bis zur Wiederankunft an der Wohnung.

Die Übernachtungskosten werden nach § 6 Abs. 2 JVEG entschädigt. Sofern die Kosten angemessen sind, und die Übernachtung erforderlich ist, gibt es auch in diesem Zusammenhang keine Probleme. Die Kosten einer durchschnittlichen Unterkunft dürften somit auf jeden Fall erstattungsfähig sein. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du vorab beim zuständigen Gericht nachfragen, bis zu welcher Höhe Übernachtungskosten grds. erstattet werden. Es kommt in gewissem Umfang auch auf die regionalen Gegebenheiten an.
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