Datumsgeteilte Kostenentscheidung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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DieAnja
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#1

20.09.2010, 12:24

Ich komme bei einem Fall nicht wirklich klar:

Wir haben für unseren Mdt Klage erhoben über ca. 1600 €, GT am 04.06. gehabt und es ist VU ergangen.

Abrechnung: 3100 + 3105 beides mit GW von 1600 €...eigentlich

am 13.07. geht bei Gericht Widerklage ein über 3000 € mit GT am 08.09.

Gut okay, Streitwerte werden addiert. Aber die kostenentscheidung kapiere ich trotzdem nicht:

"Gerichtskosten tragen die Parteien jeweils die Hälfte mit Ausnahme der KOsten, die durch die Sämnis enstanden sind"

> Sind damit nur die Gerichtskosten gemeint??

"wird der Streitwert bis zum 12.07. auf 1600 € und ab dem 13.07. auf 4600 € festgesetzt"

> wie jetzt VG und TG abrechnen? beides über den SW von Klage + Widerklage ("außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst") ist alles gegenüber dem Mdt. abzurechnen?

Wäre froh, wenn dort einer durchblickt.
Zuletzt geändert von DieAnja am 20.09.2010, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
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rosa

#2

20.09.2010, 12:29

:suche
Kosten der Säumnis sind Reisekosten etc., keine Gebühren
gkutes

#3

20.09.2010, 12:31

wurde denn gegen das VU Einspruch eingelegt?
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#4

20.09.2010, 12:41

Sehr aussagekräftige Überschrift :roll:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

20.09.2010, 12:53

Sorry, die Überschrift jetzt besser :wink:

ja der widerspruch gegen den VU ging mit der Widerklage ein. Daraufhin dann auch der zweite GT
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#6

20.09.2010, 12:58

den Kern der Sache trifft die Überschrift aber immer noch nicht :mrgreen:

Abrechnung wird über den höheren GW gemacht... also alles über 4600...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

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gkutes

#7

20.09.2010, 13:10

auf den punkt gebracht:
Abrechnung ggü Mandant und KFA aus SW 4600

Kosten der säumnis = Reisekosten zum 1. Termin
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#8

20.09.2010, 13:22

:thx , schade nur, dass wir am Gerichtsort ansässig sind und somit keine Reisekosten anfallen :wink:

mal noch ne Anfängerfrage: :oops: warum Rechnung und KFA?
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#9

20.09.2010, 13:25

na weil man immer rechnung und kfa macht

rechnung, damit man geld von mandant bekommt
kfa, damit der mandant sein geld vom gegner erstattet bekommt (bei entsprechender kostengrundentscheidung)
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#10

20.09.2010, 13:27

ja, aber bekommt er ja nicht erstattet, weil ja jeder seine RA-Kosten selbst trägt
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