Zahlungsklage - GG anrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sputnik85
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#1

17.09.2010, 13:15

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Gegner angeschrieben, weil er mit der Miete im Rückstand war (auf Mahnungen von der Hausverwaltung hat er nicht reagiert). Wir haben ihm dann Frist gesetzt mit Klageandrohung und unsere vorgerichtlichen Kosten bei ihm angefordert. Die rückständige Miete hatte er gezahlt, unsere Kosten nicht.

Wir haben dann Zahlungsklage erhoben und das Verfahren gewonnen.

Rechne ich nun auch die GG auf die VerfG an oder nicht?

Also

1,3 GG
1,3 VerfG
Anrechnung

oder nur

1,3 VerfG ohne Anrechnung?

Gruß
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#2

17.09.2010, 13:18

Wenn ihr die komplette GG geltend gemacht und tituliert bekommen habt, dann musst du anrechnen. Hast du nur die Hälfte der GG geltend gemacht und tituliert bekommen, dann rechnest du nicht an und bekommst ein 1,3 VG.
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Adora Belle
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#3

17.09.2010, 13:27

M.E. ist nicht anzurechnen, weil es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt. Die vorgerichtlichen Kosten dürften doch in der Klage Hauptforderung sein. Dafür ist gar keine GG entstanden, also kann auch nichts angerechnet werden.
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#4

17.09.2010, 13:30

:thx
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#5

17.09.2010, 16:04

Adora Belle hat geschrieben:M.E. ist nicht anzurechnen, weil es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt. Die vorgerichtlichen Kosten dürften doch in der Klage Hauptforderung sein. Dafür ist gar keine GG entstanden, also kann auch nichts angerechnet werden.
:good
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