Hallo,
ich habe hier einen KFA zur Prüfung bekommen, die Sache selbst ist ziemlich einfach. Gegen unsere Mdtin wurde von der Gegenseite erst aufgefordert, dann MB (darin dann auch gleich 2300 mit beantragt), dann VB, hier haben wir dann Einspruch eingelgt, im stretigen Verfahren Anerkenntnis vor dem Termin.
Der KFA sagt jetzt:
1,3 Vg 3100
- 1,0 Vg 3305
1,2 Tg 3104
- 0,5 Tg 3105 i.V.m. 3308
PTE
Also ich bin schon mal der Meinung, dass dem gRA die Tg nicht zusteht. Weil es gab ja keinen Termin. Der wurde wegen Anerkenntnis aufgehoben (Anerkenntnis am Tag vor dem Termin, vermutl. war gRA dort...).
Aber mit "- 0,5 Tg 3105 i.V.m. 3308" kann ich so gar nichts anfangen.
Kann man die beiden überhaupt verbinden und wenn ja, was soll das bedeuten? Schön, dass er weniger haben will, aber ich würde schon gern verstehen warum...
Kann mir da zufällig jemand weiterhelfen?
Terminsgebühr 3105 i.V.m. 3308 VV RVG
- pippilotta1512
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gibts ein Anerkenntnisurteil?
bzw. was wurde alles anerkannt?
was eine halbe TG iVm der VB-Gebühr soll ist mir auch rätselhaft
bzw. was wurde alles anerkannt?
was eine halbe TG iVm der VB-Gebühr soll ist mir auch rätselhaft
- domel 3008
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also wenn es dann ein Anerkenntnisurteil gibt, entsteht - auch wenn kein Termin stattgefunden hat - eine 1,2 TG.
siehe Nr. 3104 Nr. 1 Abs. 1 RVG:
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn
1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird...
aber die 3104 i.V.m. 3308 versteh ich nicht
siehe Nr. 3104 Nr. 1 Abs. 1 RVG:
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn
1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird...
aber die 3104 i.V.m. 3308 versteh ich nicht
- pippilotta1512
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Hach ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil... Beruhigend, dass auch mein Chef das mit der Tg nicht glauben wollte... Waren wir mal wieder beide in der falschen Kirche...domel 3008 hat geschrieben:siehe Nr. 3104 Nr. 1 Abs. 1 RVG:
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn
1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird...
Gut, kriegen die eben die Tg, aber gegen den Rest meckern wir mal... Es sei denn mit liefert bis zum FA am 29.09. noch einer 'ne sinnvolle Erklärung...
Vielen Dank!
sorry, aber ihr wärt ja schon blöd, wenn ihr meckert, dass der was von der TG abziehen will
- pippilotta1512
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zumal er sie auch noch abziehen will...gkutes hat geschrieben:was eine halbe TG iVm der VB-Gebühr soll ist mir auch rätselhaft
- pippilotta1512
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Tja, so gesehen... Ist mir einfach nur völlig schleierhaft... Ich hätte eher gedacht, dass er die 3308 selbt haben will...
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso willst du dagegen vorgehen, wenn die die 3105 i.V.m. 3308 in Abzug bringen?
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- pippilotta1512
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Echt, mir ist diese seltsame Anrechnung vollkommen unheimlich...
Langsam bin ich sicher, dass diese ganzen verwirrenden Sachen bei mir landen, nur weil ich immer gleich panisch werde...
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