Holla,
ich habe hier nen ganz interessanten Sachverhalt, in dem ich mir eigentlich auch schon eine Meinung gebildet habe, den ich jedoch gleichwohl hier gern mal ausbreiten will, um ggf. weitere bzw. andere Meinungen zu hören:
Zivilverfahren, wir haben verloren, KFA der Gegenseite. RA macht für die beiden erstinstanzlichen Termine u.a. Fahrtkosten nach 7003 VV RVG in nicht unbeträchtlicher Höhe geltend, die an und für sich auch erstattungsfähig wären.
Nun steht aber in einem kleinen, leicht zu überlesenden Absatz unter dem KFA sinngemäß Folgendes: "Ich weise im Rahmen der prozessualen Wahrheitspflicht darauf hin, dass ich zu dem 1. Termin gemeinsam mit dem Zeugen in dessen PKW, zu dem 2. Termin im PKW des Klägers angereist bin. Es erfolgt dann hier eine interne Abrechnung"
Tja, was soll ich sage, ich musste erst mal lachen...
Ich meine, der Fall liegt eindeutig, dennoch hätte ich gern ein paar Meinungen: Sind die Fahrtkosten gemäß § 91 ZPO erstattungsfähig?
Fahrtkosten des RA oder nicht... § 91 ZPO
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
m.E. geht es hier um eine Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten, dem RA sind KEINE Kosten entstanden. Anders siehts bei dem Kläger aus, der kann ja nach JVEG Parteireisekosten geltend machen, aber nach RVG sehe ich hier keine Kosten
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Das mach ich ab jetzt auch immer so. Ich schreib ne wilde Rechnung, und dann irgendwo an den Rand:
Ich weiß, daß Sie mir das Geld gar nicht schulden, darauf mache ich Sie im Rahmen meiner anwaltlichen Belehrungspflichten und so aufmerksam. Es würde mich aber tierisch freuen, wenn Sie mir trotzdem was überweisen.
Was soll das denn dann auch für ne "interne Abrechnung" sein? Der RA gibt dem Zeugen und dem Kläger was von seinem erschlichenen Geld ab, oder wie?
Echt süß. Danke für den Lacher zum Feierabend, @Asgoth.
Ich weiß, daß Sie mir das Geld gar nicht schulden, darauf mache ich Sie im Rahmen meiner anwaltlichen Belehrungspflichten und so aufmerksam. Es würde mich aber tierisch freuen, wenn Sie mir trotzdem was überweisen.