Ich brauche schnell Eure Hilfe, da ich ein KFA beantragen muss...
Beschluss LArbG:
... wir der Gebührenstreitwert gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG
für das Berufungsverfahren auf 10.000 €
und für den gerichtlichen Vergleich auf 15.000 €
festgesetzt.
Wie abrechnen?
Termin hat nicht sattgefunden, die Parteien haben lediglich Besprechungen wg. Vergleich geführt, kann ich die TG auch abrechnen?
1,6 aus 10.000 €
1,2 aus 10.000 €
und 1,3 aus 15.000 €???
KFA beim Gericht I. Instand stellen?
Danke!
Dringend! Hilfe bei Abrechnung-arbeitsrechtliche Angel.
- Strubbel
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Ich würde sagen:
1,6 VG aus 10.000
1,2 TG aus 15.000 (weil der Vergleich im Termin besprochen wurde) und
1,3 EG aus 15.000
Normalerweise stellt man den KFA immer beim Gericht I. Instanz. Wüsste jetzt nicht, dass das im Arbeitsrecht anders ist.
1,6 VG aus 10.000
1,2 TG aus 15.000 (weil der Vergleich im Termin besprochen wurde) und
1,3 EG aus 15.000
Normalerweise stellt man den KFA immer beim Gericht I. Instanz. Wüsste jetzt nicht, dass das im Arbeitsrecht anders ist.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
- Curry
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Ich würde so abrechnen:
1,6 VG aus 10.000 €
1,1 VG aus 5.000 €
1,2 TG aus 15.000 €
1,3 EG aus 10.000 €
1,5 EG aus 5.000 €
Entgelte
MwSt.
Ich würd die EG mit reinnehmen, da ja Besprechungen stattgefunden haben.
1,6 VG aus 10.000 €
1,1 VG aus 5.000 €
1,2 TG aus 15.000 €
1,3 EG aus 10.000 €
1,5 EG aus 5.000 €
Entgelte
MwSt.
Ich würd die EG mit reinnehmen, da ja Besprechungen stattgefunden haben.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Hm, würde nicht separat 1,5 EG ansetzen über 5000 - weil hier gerichtlicher Vergleich stattfand und somit beide Streitwerte verglichen wurden (also 1,3 EG über 15000) Ansonsten würde ich abrechnen wie nancy
Ja logo - nun muss ich mir auch an den Kopf tippen
Da hat nancy dann vollkommen recht
Da hat nancy dann vollkommen recht
- Curry
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Hä? Wieso das denn???
Da wurden doch ganz normal nicht rechtshängige Ansprüche mit verglichen, deshalb wird doch so abgerechnet. Seit wann gibt es denn da eine Ausnahme.
Da wurden doch ganz normal nicht rechtshängige Ansprüche mit verglichen, deshalb wird doch so abgerechnet. Seit wann gibt es denn da eine Ausnahme.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- LenaX
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KEIN Termin!!
es geht um Berufung, dh. Berufung angelegt, dann Schriftverkehr zwischen beiden Parteien, Vergleich, und wie gesagt kein Termin...
der Vergleich wurde schriftlich beantragt...
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der Vergleich wurde schriftlich beantragt...
LG, Lena
- Curry
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Ja klar, aber wenn telefonisch Gespräche über den Vergleich geführt wurden, dann kannst du die TG abrechnen.
Curry
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