Beschluss LArbG:
... wir der Gebührenstreitwert gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG
für das Berufungsverfahren auf 10.000 €
und für den gerichtlichen Vergleich auf 15.000 €
festgesetzt.
Wie abrechnen?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Termin hat nicht sattgefunden, die Parteien haben lediglich Besprechungen wg. Vergleich geführt, kann ich die TG auch abrechnen?
1,6 aus 10.000 €
1,2 aus 10.000 €
und 1,3 aus 15.000 €???
KFA beim Gericht I. Instand stellen?
Danke!