Womit wir genau bei dem Punkt wären, weshalb Dein Ansatz eben nicht funzt. Und ich erklär jetzt nicht nochmal den Unterschied zwischen der negativen Feststellungsklage und der Geltendmachung von vorgerichtlichen Kosten ohne Anspruchsgrundlage.domel 3008 hat geschrieben: Man kann ja auch wirklich jeden Gedankenansatz schlecht machen, auch wenn es dafür keine Rechtsgrundlage(Paragrafen) gibt.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- domel 3008
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 14.05.2007, 22:01
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
das brauchst du auch gar nicht, denn du verstehst das völlig falsch, was ich gesagt habe. Aber naja, so ist das eben wenn man versucht nur seine Meinung durchzudrücken. Ich hab den Sachverhalt schon verstanden und habe meine Aussagen auch richtig und klar gestellt, deswegen brauchen wir keine weiteren Erläuterungen. Vielen Dank.
Schönen Tag euch noch![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Schönen Tag euch noch
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Das wage ich nach wie vor zu bezweifeln.domel 3008 hat geschrieben:das brauchst du auch gar nicht, denn du verstehst das völlig falsch, was ich gesagt habe. Aber naja, so ist das eben wenn man versucht nur seine Meinung durchzudrücken. Ich hab den Sachverhalt schon verstanden und habe meine Aussagen auch richtig und klar gestellt, deswegen brauchen wir keine weiteren Erläuterungen. Vielen Dank.
Schönen Tag euch noch
Und im übrigen lasse ich mir ungern in diesem Ton den Mund verbieten, da solltest Du vielleicht mal dran arbeiten.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- domel 3008
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 14.05.2007, 22:01
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
Darüber kannst Du Dir gar kein Urteil bilden, also laß es bitte dabei. Danke!
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Thema erledigt?
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
![Bild](http://www.smiliesuche.de/smileys/katzen/katzen-smilies-0001.gif)
![Bild](http://www.smiliesuche.de/smileys/katzen/katzen-smilies-0035.gif)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 132
- Registriert: 12.04.2009, 16:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Niedersachsen
@schachterteufel: Vielleicht funktioniert es im Wege des Schadenersatzes wie im folgenden Link:
http://facto24.de/2010/02/06/jura-gotti ... erurteilt/
Weiss jemand, ob dieses Urteil rechtskräftig geworden ist?
EDIT: Das Urteil war gar nicht berufungsfähig, ist also längst rechtskräftig.
http://facto24.de/2010/02/06/jura-gotti ... erurteilt/
Weiss jemand, ob dieses Urteil rechtskräftig geworden ist?
EDIT: Das Urteil war gar nicht berufungsfähig, ist also längst rechtskräftig.
Zuletzt geändert von Finja75 am 13.09.2010, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 587
- Registriert: 23.06.2009, 21:00
- Beruf: Rechtsanwältin
Eine Anspruchsgrundlage hierfür sehe ich nicht. Zudem gehört es tatsächlich zum Allgemeinen Lebensrisiko, unberechtigt in Anspruch genommen zu werden. Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn dem Kollegen von vorn herein klar sein musste, dass die falsche Person in Anspruch genommen wurde und die Kostentragung deshalb für die Mandantin unbillig wäre. DAS werdet Ihr aber nur sehr schwer beweisen können.schachterlteufel hat geschrieben:
Haben wir eine Möglichkeit, die aussergerichtlich entstandenen Kosten gegen die abmahnende Partei geltend zu machen?
So nach dem Motto: Abwehr eines unberechtigten Anspruchs, Erstattung der hierfür entstandenen Kosten...
Dennoch tendiere ich dazu, es einfach mal mit einem (!) Schreiben zu versuchen, ggf. aber von einer Klage abzusehen. Denn die gewinnt Ihr eher nicht.
- domel 3008
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 14.05.2007, 22:01
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
@JSanny: ja, kannst du hier gerne schließen. Schachterlteufel hat glaub ich seine Antwort auf seine Frage schon erhalten. ![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4848
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
@domel
was hattet Ihr denn in den Fällen für Urteile?
was hattet Ihr denn in den Fällen für Urteile?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11