...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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maus19
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#1
13.09.2010, 10:34
Hallo,
wir hatten ein kündigungsschutzverfahren!
Es gab einen Termin, dort wurde verhandelt und sich verglichen, Abfindung soll gezahlt werden + Streitwert für das Verfahren wurde festgesetzt.
Was rechne ich ab?
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
MWST
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skugga
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#2
13.09.2010, 10:35
Und warum nicht den geschlossenen Vergleich?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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maus19
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#3
13.09.2010, 10:40
achja und dazu die
1,0 Einigungsgebühr
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Aurora-Sun
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#4
13.09.2010, 12:36
dann würd ich auch zustimmen