Arbeitsrecht-Kündigungsschutz-abrechnen!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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maus19
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#1

13.09.2010, 10:34

Hallo,

wir hatten ein kündigungsschutzverfahren!

Es gab einen Termin, dort wurde verhandelt und sich verglichen, Abfindung soll gezahlt werden + Streitwert für das Verfahren wurde festgesetzt.

Was rechne ich ab?

1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
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skugga
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#2

13.09.2010, 10:35

Und warum nicht den geschlossenen Vergleich?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
maus19
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#3

13.09.2010, 10:40

achja und dazu die

1,0 Einigungsgebühr
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Aurora-Sun
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#4

13.09.2010, 12:36

dann würd ich auch zustimmen :wink:
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