Anrechnung der GG auf die VG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ekonex
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#11

10.09.2010, 17:29

Konnte leider nicht mehr anworten, war im Stress. Habe jetzt keine Anrechnung gemacht. :thx und schönes Wochenende!
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#12

11.09.2010, 10:37

... ich dachte eigentlich, das Thema sei ausgelutscht, scheint aber nicht so zu sein.

Ich bin der Meinung, Du mußt anrechnen.

Wenn der Kläger voll obsiegt, bekommt er vom Beklagten 1,95 Gebühren (2300 mit 1,3 und 3100 mit 0,65), die anderen Gebühren lass ich mal weg.
Wenn der Kläger zur Hälfte obsiegt, bekommt er demnach vom Beklagten 0,975 Gebühren, die weiteren 0,975 muß er selbst tragen.
Gem. Vergleich bekommt er bei Dir schon 0,65, es dürfen im KFB also nur noch weitere 0,325 festgesetzt werden, um auf 0,975 zu kommen.
Das erreichst Du nur über die Anrechnung:
1,3 abzüglich angerechneter 0,65 ergeben 0,65, die anzumelden sind. Die Hälfte davon (halbe Kostentragungspflicht gem. Vergleich) ist 0,325, oh Wunder, es passt !

Es passt aber auch von der Logik:
Im KF-Verfahren werden 100 % der entstandenen Gebühren angemeldet und dann die Quote berechnet.
Also müssen auch 100 % der 2300 berücksichtigt werden, unabhängig davon, wieviel davon im Urteil tituliert wurde.
Das gilt (leider) unabhängig davon, ob die zugesprochene 2300 auch zur zugesprochenen Hauptforderung passt.
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#13

11.09.2010, 21:20

Eine Anrechnung im vorliegenden Fall widerspricht der aktuellen Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Karlsruhe etc.). Aber ausgelutscht ist das gesamte Thema noch lange nicht (siehe auch den § 15a-Dauerbrenner-Fred).
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#14

11.09.2010, 21:48

Der springende Punkt ist nicht, dass nur ein Teil des eingeklagten tituliert ist, sondern dass im Vergleich nichts über die Anrechnung oder Abgeltung der GG gesagt ist. Daher im Zweifel keine Anrechnung. Ist aber eine äußerst streitige Konstellation. Wenn der KlVertr in dieser Situation von sich aus anrechnet - wunderbar. :wink:
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#15

12.09.2010, 11:45

Ist aber eine äußerst streitige Konstellation.
Bei mir nicht... :mrgreen:
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#16

12.09.2010, 13:14

Jaaa, bei einem einzelnen nicht. Nur, wenn zwei RPfls oder Gerichte über dem gleichen Sachverhalt sitzen, können verschiedene Sachen dabei rauskommen. :P
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#17

12.09.2010, 16:52

Ach was... :twisted: :P
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Gina

#18

12.09.2010, 18:12

Zweite Chefin hat geschrieben:Es passt aber auch von der Logik:
Im KF-Verfahren werden 100 % der entstandenen Gebühren angemeldet und dann die Quote berechnet.
Also müssen auch 100 % der 2300 berücksichtigt werden, unabhängig davon, wieviel davon im Urteil tituliert wurde.
Das gilt (leider) unabhängig davon, ob die zugesprochene 2300 auch zur zugesprochenen Hauptforderung passt.
YESSSS! Meine Rede! :mrgreen:

Schon des öfteren vorgerechnet und es passt immer wieder ;)
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#19

13.09.2010, 07:36

:hilfe
Bloß nicht hier im Forum den ganzen Schiet noch mal wiederholen... :shock: :roll:
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gkutes

#20

13.09.2010, 08:53

die logik teile ich nicht. Da wären wir ja wieder ganz an Anfang, wo eine GG entstanden ist, diese nicht geltend gemacht, aber trotzdem angerechnet wurde. Das soll ja nun gerade nicht mehr der Fall sein!

also ich gehe streng nach dem Prinzip: bei gleichem Streitwert = volle GG = Anrechnung, halbe GG = keine Anrechnung
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