...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Möni
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#1
06.09.2010, 12:20
Hallo!
Wir haben im Jahre 2001 für unseren Mandanten eine Anmeldung im Konkursverfahren gemacht und die Abrechnung auch abgerechnet. Seither fragen wir immer mal wieder nach, wie weit das Verfahren ist, informieren den Mandanten etc. Kann ich dafür eigentlich auch etwas abrechnen?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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refa176
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#2
09.09.2010, 12:21
Ich würde sagen "nein", da ja quasi keine neuen Gebühren anfallen.
Lässt euch doch vom Inso-Verwalter eine PIN für das Verfahren schicken, dann könnt ihr im I-net den Verfahrensstand verfolgen und müsst nicht immer anrufen oder den Verwalter anschreiben. Spart schon mal Zeit...
LG
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Möni
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#3
09.09.2010, 12:29
ja - kann man ja auch im Internet machen, aber den Mandanten muss man ja trotzdem informieren und die Akte weiterführen auch
Aber trotzdem
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
, ich habe auch nichts anderes gefunden..
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
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refa176
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#4
09.09.2010, 12:33
Naja es kostet aber ansich nichts, wenn eine Akte im Schrank hängt.
Und dem Mdt. vielleicht per E-mail zu informieren, dass es nichts neues gibt bzw. mal kurz anzurufen kostet ja nicht die Welt.
Evtl. mal den Mdt. nach einer Honorarvereinbarung fragen. (aufgrund der langen Laufzeit des Inso-Verfahrens) Weiß aber nicht, ob das zulässig ist.
LG
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Möni
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#5
10.09.2010, 08:27
Der Mdt. hat keine E-Mail. Aber egal! Trotzdm
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
für Deine Mühe und ein schönes
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Wochenende!