KFA mit Geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sputnik85
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#1

03.09.2010, 17:34

Hallo zusammen,

wir haben Klage erhoben für den Mandanten. Neben Räumung und Herausgabe von Wohnraum und Zahlung beantragten wir vorgerichtliche Anwaltskosten dem Beklagten aufzuerlegen.

Das Verfahren ist mit einem Teil-VU beendet: Beklagter muss räumen und zahlen. "Wegen der vorgerichtlichen Kosten war die Klage abzuweisen, denn es fehlte insoweit schlüssiger Vortrag".

Bedeutet das für meinen KFA, dass ich die Anrechnung draußen lasse oder wie sieht meine Rechnung nun aus?

Lieben Gruß
Sputnik
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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misspinky1984
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#2

03.09.2010, 17:44

:suche
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
rosa

#3

03.09.2010, 20:06

nur mal zum besseren Verständnis, warum fehlte es denn an schlüssigem Vortrag? Ihr müsst doch nur sagen, dass und kurz wodurch euch die GG entstanden ist, ein außergerichtliches Schreiben dazu und gut ist .... :?: :?: :?: :?:
Zuletzt geändert von rosa am 03.09.2010, 20:33, insgesamt 2-mal geändert.
grommelie
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#4

03.09.2010, 20:12

Wenn die Klage insoweit zurückgewiesen wurde, dann keine Anrechnung.
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Sputnik85
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#5

06.09.2010, 09:49

@ #3 Immi: wir haben in unserer Klage ganz normal begründet warum die entstanden ist.

@ #4 grommelie: danke :)
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