Hi,
brauch mal wieder Eure Hilfe:
Wir haben schon ein älteres Verfahren (von 2000 glaub ich) und wollen da jetzt die ZV betreiben. Ich hätte gedacht, dass ich die nach BRAGO abrechnen müsste aber meine Kollegin meinte, dass ich nach dem RVG abrechnen muss, da das ja ne neue Angelegenheit ist und dass es immer davon abhängig ist, wann die neue Tätigkeit anfängt! Stimmt das so?
Vielen Dank im Voraus!
RVG oder BRAGO
- Curry
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Ja, das sehe ich genauso. Die ZV ist eine neue Maßnahme und muss demnach nach RVG abgerechnet werden.
Curry
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Die Expertin hat gesprochen!_nancy_ hat geschrieben:Ja, das sehe ich genauso. Die ZV ist eine neue Maßnahme und muss demnach nach RVG abgerechnet werden.
~ Grüßle ~
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