Familienrecht, Cheffe will es einfach nicht wahrhaben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mesotty
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#1

31.08.2010, 09:56

Hallo zusammen,

ich habe hier - mal wieder - eine Abrechnung liegen, mit genauesten Angaben, wie abzurechenen ist, nur leider stimmen diese Angaben nicht :roll:

Es ist immer wieder das selbe ich könnte :fluch

Die Akte heisst ja schon xy BERATUNG

Es gibt zwei ausführliche Schreiben an den MANDANTEN!!!! in wechem wir ihn bezüglich Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt (2 Kinder) sowie der Übertragung eine Immobielie an die Gemahlin beraten haben.

Jetzt kommts :ohmann

Ich soll abrechnen:

1. RG 1,3 GG aus 11.196 (Trennungsunterhalt)
2. RG 1,3 GG aus 11.784 (Kindesunterhalt)
3. Beratung aus 84.000 Zugewinn + 80.000 Übertragung Immobilie
(punkt 3 wurde nur mündlich beraten und ist nicht in dem Anschreiben an den Mandanten erwähnt, daher will er hier wohl auch NUR eine Beratung)

Ich glaubs echt nicht.

Und gleich vorweg, nein bei Beratungen gibt es hier keine Gebührenvereinbarungen, trotz meines pausenlosen Bettelns in diese Richtung.

Beratungen werden hier so abgerechnen:

Beratung, übliche Vergütung, §§ 612 II BGB, 34 I RVB 190,00 €
19 % Umsatzsteuer 36,10 €
Gesamtbetrag 226,10 €

Und das ist das einzige, was ich meiner Meinung nach in dieser Angelegenheit abrechnen kann.

Was meint ihr?
Grüße von einer leicht genervten mesotty
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LuzZi
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#2

31.08.2010, 10:03

Dann rechneste ihm das jetzt halt noch einmal vor und fragst ihn, ob er nicht langsam doch der Meinung ist, dass sich Vergütungsvereinbarungen lohnen :lolaway
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Badeschlappe26
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#3

31.08.2010, 10:13

Irgendwie kommt mir das seeeehr bekannt vor. Nur hat mein Chef es mittlerweile gelernt, sich Honorarvereinbarung unterschreiben zu lassen. :lol:
Es grüßt

die Schlappe
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