unsere Mandanten haben einen MB gegen einen Schuldner gestellt und uns dann die Sache übergeben, als es ins streitige Verfahren ging. Die Sache war am Landgericht anhängig.
Ein Verhandlungstermin wurde angesetzt. Im Protokoll steht nun folgendes:
"In dem Rechtsstreit und so weiter erschien bei Aufruf der Sache die die Klägerin RA Sowieso, für den Beklagten niemand.
-- für mich so der erste Gedanke 0,5 TG --
Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Währenddessen erscheint der Beklagte persönlich und erklärt, keinen Anwalt beauftragt zu haben."
Der RA Sowieso erklärt noch einiges zum korrekten Streitwert.
Ist die Sache jetzt klar eine 0,5 TG, weil der Beklagte erst gar nicht da war und dann ohne Anwalt auftauchte?
Ich habe irgendwo mal gehört oder gelesen, dass sobald in einem Termin die "Sach- und Rechtslage erörtert wird" doch eine 1,2 TG entstanden ist.
Gruß und
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)