Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
- misspinky1984
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Ich drück den immer die 12,00 € Kostenpauschale auf ... wird auch immer anstandslos gezahlt!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Auch, wenn die 12 € schon vorher durch uns entstanden sind? Und nicht erst durch Anfrage der Versicherung? Die Versicherung hat die Akte ja erst später gefordert...? (als die 12 € schon durch unseren Antrag auf Übersendug der Akte entstanden sind)
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Ich rechne die 12 € auch immer mit ab, egal wann wir die Akte angefordert bzw. bekommen haben, auch wenn wir die anfangs nur für uns angefordert haben. Wird immer bezahlt! Bei meinen Verkehrsrechtssachen ist es immer so, dass die Versicherung die Akte über uns haben will. Das geht meistens auch schneller, als wenn die Versicherung direkt Akteneinsicht bei Polizei beantragt.
Ich habe das in der Ausbildung schon so gelernt und mache das mittlerweile seit 15 Jahren so.
Ich habe das in der Ausbildung schon so gelernt und mache das mittlerweile seit 15 Jahren so.
LG mck
- Re1108
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Wir rechnen die 12,00 € auch grundsätzlich mit ab. Letztlich weiß die Versicherung ja gar nicht, wann diese Kosten entstanden sind ...
Und wenn sie die Akten selbst anfordert, dann hat sie die Auslagenpauschale ja auch zu bezahlen (aber zusätzlich auch noch den Aufwand diese selbst anzufordern ... )
Und wenn sie die Akten selbst anfordert, dann hat sie die Auslagenpauschale ja auch zu bezahlen (aber zusätzlich auch noch den Aufwand diese selbst anzufordern ... )
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
- Badeschlappe26
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Das ist neu für mich. Die 26 bis 30 Euro sind klar, aber die 12,00 ham wa noch nie nich der Haftpflicht in Rechnung gestellt - wird also Zeit, wa?
DANKE - wieder was gelernt.
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Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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Also ich wäre da ja mal ganz vorsichtig... Wenn die Akte schon vorher von euch angefordert wurde, um Erfolgsaussichten o.ä. zu prüfen und insoweit bereits die AE-Pauschale angefallen ist, und der Versicherer dann nur eine Ablichtung der bereits bei euch vorhandenen Akte verlangt, sehe ich keine Anspruchsgrundlage, dem Versicherer die Kosten für die AE auftzudrücken. Veranlasser dieser Kosten wart ja ihr bzw. euer Mandant, nicht der Versicherer... ich bin kein Anwalt und kann insofern nicht wirklich eine fundierte Meinung abgeben, aber auch als RAFA kommt mir das nicht ganz koscher vor...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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- Liesel
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Fakt ist doch aber, daß die Versicherung die Auslagen auch bezahlen müßte, wenn sie die Akte über einen eigenen Anwalt anfordern. Insoweit hatte ich bisher nie Bauchschmerzen, die 12,00 Euro zuzügl. MwSt bei der Versicherung mit geltend zu machen. Bisher hat sich auch noch keine Versicherung geweigert, diese zu erstatten.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Vielleicht liegt das daran, dass dem Versicherer nicht mitgeteilt wird, dass euch die Akte bereits vorliegt und er davon ausgeht, dass sie von euch noch angefordert wird...
Es kommt mE nicht darauf an, was der Versicherer zahlen MÜSSTE, wenn er die Akte über einen eigenen Anwalt anfordern würde. Primär ist meiner Meinung nach, wer Veranlasser, also Kostenschuldner der AE ist. Das ist in der Regel euer Mandant bzw. die Kanzlei, weil sie die Akte anfordert, um das weitere Vorgehen abschätzen zu können und den Akteninhalt als Grundlage für die weitere Sachbearbeitung zu benutzen. Kostengläubiger in dem Fall ist die Stelle die Einsicht gewährt. Die AE gewährende Stelle kann sich mit Blick auf die AE-Pauschale auch auf eine gesetzliche Grundlage stützen (welche, ist mir grad entfallen)
Wenn jedoch der Versicherer die Akten von euch anfordert, ist der RA der Kostengläubiger, der Versicherer der Schuldner. Auf welche gesetzliche Grundlage sich der Gläubiger in dieser Konstellation berufen will, 12 eur Auslagenpauschale in Rechnung zu stellen, ist mir schleierhaft... kennt du eine? Im RVG finde ich zumindest keine...
Es kommt mE nicht darauf an, was der Versicherer zahlen MÜSSTE, wenn er die Akte über einen eigenen Anwalt anfordern würde. Primär ist meiner Meinung nach, wer Veranlasser, also Kostenschuldner der AE ist. Das ist in der Regel euer Mandant bzw. die Kanzlei, weil sie die Akte anfordert, um das weitere Vorgehen abschätzen zu können und den Akteninhalt als Grundlage für die weitere Sachbearbeitung zu benutzen. Kostengläubiger in dem Fall ist die Stelle die Einsicht gewährt. Die AE gewährende Stelle kann sich mit Blick auf die AE-Pauschale auch auf eine gesetzliche Grundlage stützen (welche, ist mir grad entfallen)
Wenn jedoch der Versicherer die Akten von euch anfordert, ist der RA der Kostengläubiger, der Versicherer der Schuldner. Auf welche gesetzliche Grundlage sich der Gläubiger in dieser Konstellation berufen will, 12 eur Auslagenpauschale in Rechnung zu stellen, ist mir schleierhaft... kennt du eine? Im RVG finde ich zumindest keine...
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- Re1108
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Also ich seh das so wie Liesel.
Wir teilen den Versicherern schon im Anspruchsschreiben mit, dass wir die Akten bereits angefordert haben und gegen entsprechende Gebühren bereit sind diese bei Bedarf an die Versicherung zu übersenden. Und wir hatten noch nicht einmal den Fall, dass eine Versicherung wg. der 12.00 € gemeckert hat.
Wir teilen den Versicherern schon im Anspruchsschreiben mit, dass wir die Akten bereits angefordert haben und gegen entsprechende Gebühren bereit sind diese bei Bedarf an die Versicherung zu übersenden. Und wir hatten noch nicht einmal den Fall, dass eine Versicherung wg. der 12.00 € gemeckert hat.
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Ich fertige das Anspruchschreiben an die ggn. HV immer zusammen mit dem AE-Gesuch. Somit kommt in mein Schreiben rein, dass der Unterzeichner die EA mit gleicher Post angefordert hat - und wenn die HV die EA haben möchte, stelle ich die Auslagen in Rechnung. Bis dato wurde immer gezahlt.
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