Abrechnung WEG-Sache und anschließende Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#1

25.08.2010, 13:14

Ich stehe hier mal wieder völlig auf dem Schlauch, weil ich nicht weiß, wie folgender Fall abgerechnet wird. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:

Ein Wohnungseigentümer eröffnet ein Verfahren gegen die Mitglieder der WEG, damit diese verurteilt werden, einen Wasserschaden in seinem Appartemen zu beseitigen. Das Verfahren wird an das zuständige Zivilgericht abgegeben, da der Rechtsweg zur freiwilligen Gerichtsbarkeit unzulässig war.

Bis hierhin hat das Amtsgericht den Wert auf € 10.000,00 festgesetzt.

Der Wohnungseigentümer hatte hiergegen sofortige Beschwerde erhoben, die vom zuständigen Landgericht zurückgewiesen wurde. Hierfür wurde der Wert von € 1.500,00 festgesetzt.

Irgendwie haben wir in diesem Verfahren fast gar nichts geschrieben (außer unserer Vertretungsanzeige) und ich hab echt keinen Plan, was ich jetzt abrechnen kann.

Hat Jemand von Euch eine Idee????? :oops:
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#2

25.08.2010, 13:59

Wie ist das Verfahren denn ausgegangen? Ist das Zivilgericht schon tätig gewesen?
Ansonsten würde ich hier eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 10.000 € abrechnen zzgl. Auslagen und USt.
Wenn vertritt Ihr? Seit Ihr in dem Beschwerdeverfahren auch tätig gewesen?
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#3

25.08.2010, 14:14

Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde des Wohnungseigentümers gegen die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht als unbegründet zurückgewiesen und ihn zur Kostentragung verdonnert.

Wir haben die WEG als Antragsgegner vertreten.

Wobei mir gerade aufgeht, dass das Verfahren ja evtl. noch gar nicht beendet ist, weil über den eigentlichen Antrag ja noch gar nicht entschieden wurde. Oder?
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#4

25.08.2010, 14:35

Das denke ich nämlich auch. Das Beschwerdeverfahren ist zwar beendet, das eigentliche Verfahren vor dem Zivilgericht müsste aber dann noch laufen. Bin mir auch gerade nicht ganz sicher, aber ich denke, dass es hier für das Beschwerfeverfahren keine Gebühr gibt bzw. die mit der Hauptsachegebühr abgegolten ist.

Aber warte erstmal ab, das Gericht wird ja mit Sicherheit noch einen Termin ansetzen müssen, damit über die Hauptsache entschieden werden kann.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Antworten