Ein Wohnungseigentümer eröffnet ein Verfahren gegen die Mitglieder der WEG, damit diese verurteilt werden, einen Wasserschaden in seinem Appartemen zu beseitigen. Das Verfahren wird an das zuständige Zivilgericht abgegeben, da der Rechtsweg zur freiwilligen Gerichtsbarkeit unzulässig war.
Bis hierhin hat das Amtsgericht den Wert auf € 10.000,00 festgesetzt.
Der Wohnungseigentümer hatte hiergegen sofortige Beschwerde erhoben, die vom zuständigen Landgericht zurückgewiesen wurde. Hierfür wurde der Wert von € 1.500,00 festgesetzt.
Irgendwie haben wir in diesem Verfahren fast gar nichts geschrieben (außer unserer Vertretungsanzeige) und ich hab echt keinen Plan, was ich jetzt abrechnen kann.
Hat Jemand von Euch eine Idee?????
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