hab ne Frage, bei der ich mir über die Antwort nicht sicher bin.
Wir wollen eine Versicherung auf Zahlung wg. eines Einbruch-Diebstahls aufgrund der vorliegenden Hausrat-Versicherung verklagen, da diese sich weigert, ihre Eintrittspflicht anzuerkennen und zu leisten. Wir haben der Gegenseite Frist gesetzt, auch zur Zahlung der GG. Sie haben abgelehnt und nun wollen wir klagen.
Jetzt stell ich mir folgende Frage: Der Mandant hat die GG nicht bezahlt, ergo kann ich doch nicht den Antrag stellen, die Beklagte zu verurteilten, die GG zu zahlen, sondern ich muss den Antrag stellen, den Kläger von der Verpflichtung zur Zahlung der GG freizustellen, nicht wahr? Wäre dieser Antrag so richtig:
Den Antrag kann ich doch in meiner Zahlungsklage auch aufführen nicht wahr? Alles ein einer Klage, 1. Zahlung der Schadenssumme, 2. Freistellung.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger vom Vergütungsanspruch des RA. xy gegen den Kläger aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit gegen die Beklagte in Höhe von 899,40 € freizustellen.
euch!