Verfahrenspfleger, Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nicole 1708
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#11

25.08.2010, 10:05

Wir hatten PKH beantragt für die Angelegenheit und da die Richterin aber der Meinung war noch nicht vor dem Termin darüber entscheiden zu müssen, gab es auch keinen PKH-Beschluss und im Termin hatte sie dann meine Chefin als Verfahrenspflegerin beigeordnet mit dem Hinweis, dass wir alle unsere Gebühren und Kosten erhalten werden, gar keine Probleme bei der Abrechnung, ja das sehe ich...sehr nette Richterin....

trotzdem DANKE für die schnelle Beantwortung
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Adora Belle
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#12

25.08.2010, 11:24

Boh, wie doof. Da würd ich mich aber nochmal an die Richterin wenden und PKH-Beiordnung für die Zeit bis zur Bestellung als Pfleger verlangen. Wenn der Antrag schon gestellt und entscheidungsreif war, sollte das klappen.
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