Gebühr Einspruch VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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isi
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#1

25.08.2010, 09:51

Guten Morgen,
ich bin etwas verwirrt und brauche kurz eure Hilfe. Wir haben einen Rechtsstreit geführt. Im ersten Termin erschien mein Chef nicht, weshalb VU ergangen ist. Wir haben dagegen Einspruch eingelegt. Ein zweiter Termin hat stattgefunden. Nun ist ein Urteil ergangen. Fallen für das VU bzw. den Einspruch gegen das VU weitere Kosten an, als meine VG, TG?
Vielen Dank schon mal!
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misspinky1984
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#2

25.08.2010, 09:53

Wie wurde denn im Termin über den Einspruch zum VU verhandelt??

M.E. sind hier eine 1,3 VG + 1,2 TG (sofern erörter, Anträge gestellt, ...) + PTE + USt + 3,0 GK entstanden
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#3

25.08.2010, 10:00

Es wurde ganz normal verhandelt, Zeugen vernommen etc.
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misspinky1984
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#4

25.08.2010, 10:01

Dann bekommst Du die VG + TG ...
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#5

25.08.2010, 12:16

Dankeschön ;)
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