Verzweiflung: Einspruch, ZV-Einstellung beantr., GerVerf...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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frischen79
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#1

24.08.2010, 15:29

Hallo! :)

Ich hab hier ne harte Nuss:

Mdt. kommt mit VB gegen den wir Einspruch einlegen und gleichzeitig um sofortige Abgabe an das streitige Gericht bitten mit dem Antrag, die ZV ohne SL aus dem VB einzustellen und den VB aufzuheben (mit Begründung, eidesstattlicher Versicherung zur Glaubhaftmachung etc.)

Hier stellen sich mir schon Fragen:
1.
HF 488,23 + Kosten und Zinsen = 576,25 €

Ist das der Wert für die
1,0 VG 3307 ?

Weiter frage ich mich, nimmt man dann einfach noch die
0,3 VG 3309
für den Antrag auf Einstellung der ZV?

Wenn das der Fall ist, würde ich es dann in eine KR packen? War ja auch EIN Schreiben :|

Also:
1,0 VG 3307
0,3 VG 3309
P + T
USt


Das ist der erste Teil. Jetzt wirds spaßig. (Anm.: ZV wurde gegen SL eingestellt :? )

Gegner begründet nach Abgabe ans str. Gericht:

Erstmal nimmt er die Klageforderung i.H.v. 62,00 € zurück.
Mdt. soll zahlen: 240,23 nebst Zinsen, 12,00 Mahnkosten, RA Kosten 146,00 €, wobei 58,50 davon vorgerichtliche RA-Kosten und 75,80 € RA-Kosten einer zuvor geschlossenen Teilzahlungsvereinbarung mit dem Mdt. sind, die fällig geworden sind, da der Mdt. die Teilz.vereinb. nicht eingehalten hat.

Um es vorwegzunehmen: Wir haben uns geeinigt und einen Vergleich nach 278 VI ZPO vom Gericht "vorschlagen" lassen, wonach der VB über 209,23 nebst Zinsen und 12,00 Mahnkosten und RA Kosten i.H.v. 146,00 aufrecht erhalten bleibt mit der Maßgabe einer Ratenzahlung und blabla...

8)
Ich würde sagen
1,3 VG 3100 (Wert: 378,03 € -> 240,23 HF + 62,00 € zurückgenommene, da sich Rücknahmen nicht mindernd auswirken + 75,80 RAKosten d. Teilzahlungsvergl.)
anrechnen 0,5 VG (Wert: 576,25)
1,2 Terminsgeb. (keine Ahnung, nach welchem Wert???)
1,0 Eingigungsgeb.; ebenfalls keine Ahnung nach welchem Wert.
P+T
USt....


Traut sich da einer ran :abdreh
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#2

24.08.2010, 17:06

zu heftig? :kopfkratz :ka
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#3

25.08.2010, 12:13

hilfe!
gkutes

#4

25.08.2010, 12:39

für den Einspruch gg einen VB gibt es eine VG 3100 und nicht 3307. Wert wäre die HF

für den Antrag Einstellung ZV gibt es nix extra. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> Rn 199 zu VV 3309

edit: den Rest schau ich mir nach der MiPa an =)
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#5

25.08.2010, 13:42

Mahlzeit! :D

Supi! Schonmal vielen Dank dafür! Wenn ich logisch weiterdenke (ich weiss, sollte man manchmal besser nicht), würde die ganze Sache dann nach dem Wert der HF abrechnen. Also 576,25 €.

Ja, und dann

3100
3104
1003

oder?
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gkutes

#6

25.08.2010, 13:51

mit deinen Gegenständen stimmt irgendwas nicht.
RA Kosten 146,00 €, wobei 58,50 davon vorgerichtliche RA-Kosten und 75,80 € RA-Kosten
warum ist der VB über 488,23, dann plötzlich 378,03 € (-> 240,23 HF + 62,00 € zurückgenommene, da sich Rücknahmen nicht mindernd auswirken + 75,80 RAKosten d. Teilzahlungsvergl.)
geht auch irgendwie nicht so ganz...

um dir was zu den Streitwerten sagen zu können, musste das mal aufklären.
da du die Einigung eh erst nach Einigung abrechnen kannst, solltest du evtl. auf einen SW-Beschluss warten
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#7

25.08.2010, 13:54

puh! Du hast recht. Da stimmt was nicht :oops:
Ich würde sagen ich sag nochmal :thx und warte auf den SW-Beschluss :D
ggf. kann ich Dich ja immer noch mal von der Arbeit abhalten :wink:
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