Gehörsrüge

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sego
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#1

23.08.2010, 21:54

Wie rechne ich eine Gehörsrüge ab?
Stehe da total auf dem Schlauch!?
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
Mistfratz
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#2

23.08.2010, 22:16

Für die Gehörsrüge wirds wohl keine weiteren Gebühren geben, gehört zum Rechtszug (§ 19 I Nr. 5 RVG).
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Lämmchen
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#3

24.08.2010, 08:13

:zustimm
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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misspinky1984
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#4

24.08.2010, 08:19

Ich kann mich meinen Vorposterinnen nur anschließen: Die Gehörsrüge gehört mit zum Rechtszug, so dass m.E. keine weitere Gebühr entsteht
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Asgoth
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#5

24.08.2010, 09:35

Doch, ne Gerichtsgebühr in Höhe von - soweit ich mich erinnere - EUR 50,00 fällt an, wenn die Rüge erfolglos bleibt :mrgreen:
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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