Guten Morgen,
ich möchte gerne ein Scheidungsverfahren abrechnen.
Es gab mal eine Rechnung über 1.200,00 € für eine außergerichtl. Tätigkeit, die zum Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung führte.
Wie muss ich diese Rechnung jetzt bei der Schlussabrechnung berücksichtigen? Wird dieser Betrag voll angerechnet, gar nicht angerechnet oder zur Hälfte angerechnet?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar
LG naylu
Scheidungsverfahren, wie außergerichtl. Kosten anrechnen?
- Badeschlappe26
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Wenn die 1.200,00 € für die außergerichtlichen Folgesachen waren und du jetzt aber die Scheidung an sich abrechnen willst, musst du m. E. gar nix anrechnen. Sind doch 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Es grüßt
die Schlappe
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Sehe ich auch so, dass du hier nicht anrechnen musst. Die Scheidungsfolgenvereinbarung beinhaltet ja z. B. Sachen wie Unterhalt, Hausrat, Zugewinn, Umgang, Wohnungszuweisung etc., so dass die Vereinbarung und die Scheidung verschiedene Angelegenheiten sind.
- Trynnchylld
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Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Trynnchylld
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Wegen den Angelegenheiten schau mal in §§ 16 ff. RVG.
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- Badeschlappe26
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Es wird nunmal nur DERSELBE Gegenstand angerechnet. Und Scheidung ist nunmal nicht dasselbe wie Unterhalt, Hausrat ... Eventuell beim Versorgungsausgleich - da könnte man sich vielleicht streiten. Die außergerichtlichen Vereinbarungen haben ja manchmal dazu was drin. In der Höhe könnte man nochmal drüber nachdenken - Rest nicht.
Es grüßt
die Schlappe
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