Gebühr für Beantragung vollstreckbare Ausfertigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

13.05.2008, 12:09

Hallo,

ich hab mal ne kurze Frage. Wenn ich eine "weitere" vollstreckbare Ausfertigung beantrage, bekomme ich doch 0,3 Gebühr nach 3309.

Bekomme ich die auch, wenn ich einfach eine vollstreckbare Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung beantrage? Habe hier einfach einen Vergleich, der lediglich protokolliert wurde. Und wenn ja, kann ich das gleich der GEgenseite in REchnung stellen, wenn ich der eine Abschrift meines Schriftsatzes schicke?

Danke, stehe total auf dem Schlauch

Felicity
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Smilie
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#2

13.05.2008, 12:10

Ward Ihr denn in dem Verfahren auch schon tätig - dann ist die Sache mit der Verfahrensgebühr schon mit abgegolten.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Gast

#3

13.05.2008, 12:13

Ja waren wir schon. Also doch schon abgegolten. Ich bring das immer durcheinander... :wink:

Danke dir recht herzlich.

LG
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charly03
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#4

13.05.2008, 12:15

:zustimm

Wenn ihr schon tätig gewesen seid, entsteht keine weitere Gebühr.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Gast

#5

13.05.2008, 12:36

oki...

wenn ich jetzt allerdings die Gegenseite auffordere, endlich zu zahlen in Verbindung mit der Androhung der Zwangsvollstreckung, dann steht mir die Gebühr doch zu oder?? :?:
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charly03
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#6

13.05.2008, 12:36

Ja, dann kannst du die 0,3 nehmen.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Pepsi
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#8

13.05.2008, 14:01

aber nur, wenn die ZV VOraussetzungen vorliegen, d.h. wenn du hättest vollstrecken können (2 WOchen Frist..)
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#9

16.08.2010, 13:02

Hallo,
ich hab da auch mal eine Frage:

Welche RA-Gebühr ensteht denn nur für die Beantragung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils?

Wir haben das Urteil nicht erstritten. Wir haben nur die zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt und sollten dann ZV machen.

Vielen Dank

Gruß us Kölle
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Badeschlappe26
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#10

16.08.2010, 13:06

Dann kriegst du die 0,3er nach 3309 VV. Die entsteht auch extra - wenn ihr dann Volstreckung androht oder vollstreckt, rechnest du nix an, die Gebühr bleibt stehen.
Es grüßt

die Schlappe
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