Rechnung an Staatskasse

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Oscar
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#1

16.08.2010, 11:25

Hallo!
brauch mal wieder kurz Hilfe.
Habe eine Rechnung zu erstellen an die Staatskasse, nach Einstellung nach § 47 Abs. 2, Staatskasse trägt Kosten. Wer ist Rechnungsempfänger (Mandant?). Rechnung schicke ich an??? Landeskasse Düsseldorf, Staatskasse(Adresse?)
????
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Liesel
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#2

16.08.2010, 11:32

Du mußt einen Kostenfestsetzungsantrag an das Gericht stellen und beantragen, die Kosten der Staatskasse aufzuerlegen. Verzinsung und Auslagen des Mandanten nicht vergessen.

Vorsorglich Abtretungserklärung vom Mandanten unterzeichnen lassen und diese dem Kofe-Antrag beifügen.
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Oscar
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#3

16.08.2010, 11:58

Kann ich dann die Gebühren aus dem Bußgeldverfahren mit reinnehmen? Normal sind im KfA doch nur die gerichtlichen Gebühren, die außergerichtlichen aber nicht? Aber die will ich ja auch von der Staatskasse. ?????
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advocatus diaboli
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#4

16.08.2010, 12:05

Wie lautet die Kostenentscheidung genau? Kosten des Verfahrens sind die Gerichtskosten; sind der Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen auferlegt worden?
Oscar
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#5

16.08.2010, 12:11

Kosten des Verfahrens und Auslagen des Betroffenen fallen Staatskasse zur Last.
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Adora Belle
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#6

16.08.2010, 12:12

Du kannst alle Gebühren zur Festsetzung beantragen, die bisher im Verfahren entstanden sind, auch die vorgerichtlichen. Der Antrag geht ans Gericht erster Instanz und lautet:

Im Verfahren ./. X sind die notwendigen Auslagen meines Mandanten der Staatskasse auferlegt worden. Diese beziffere ich wie folgt...

Bitte benutze keine unnötigen Fragezeichen, eins pro Satz reicht, denke ich. Das ist sonst sehr anstrengend zu lesen. Und was Terry Pratchett darüber sagt, zitier ich lieber nicht. 8)
Oscar
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#7

16.08.2010, 12:45

Besten Dank!
Lachgummi
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#8

30.03.2011, 10:38

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem.

Im Strafbefehl steht:
1. Vergehen des unerlaubten Entfernen vom Unfallort
2. Ordnungswidrigkeit

Strafen:
20 Tagessätze je 80 euro = 1600 € sowie wegen OwiSache Geldbuße von 35 €
9 Monate Führerscheinentzug.

Es kam nach Einspruch zum Gerichtstermin.

Urteil: Angeklagte wird wegen OWiSache zu Geldbuße von 35 € verurteilt . wegen Rest wird Sie freigesprochen.
Die Angeklagte trägt Kosten des V. und notw. Auslagen, soweit sie verurteilt wurde. Im Übrigen trägt Landeskasse die Kosten + Auslagen.

Ich würde jetzt folgendermaßen abrechnen und bräuchte eine Rückmeldung.

4100
4104
4106
4108
7002
7000
USt
Aktenversendungspauschale

Was ist, wenn ich genau diese Rechnung bereits von der Mandantin erstattet bekommen habe und die landeskasse mir jetzt den KFA bezahlt? Dann überweise ich doch das gesamte Geld an die Mandantin oder?

Danke...
Lachgummi
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#9

30.03.2011, 11:10

das Owi verfahren wird nicht abgerechnet, weil sie dahingehend verurteilt wurde und diese kosten nicht getragen werden.
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Adora Belle
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#10

30.03.2011, 11:33

Du kannst nicht die kompletten Kosten der Staatskasse überhelfen. Du mußt eine Differenzberechnung mit den fiktiven Kosten der OWi vornehmen.

Der Erstattungsbetrag geht an die Mandantin, wenn Ihr nichts anderes vereinbart habt.

Du solltest hier vorsorglich auch eine Abtretungserklärung der Mandantin beifügen, damit die Staatskasse nicht mit Gegenforderungen aufrechnen kann.
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