Entwurf eines Ehevertrages und eines Erbvertrages

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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laurasameh
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#1

12.08.2010, 09:50

Wir sind eine reine Anwaltskanzlei und haben für eine Mandantin einen Ehevertrag und einen Erbvertrag entworfen. Den später ein Notar übernommen, entsprechend formatiert und beurkundet hat.

Wie können wir denn jetzt die jeweiligen Entwürfe abrechnen? Eine 1,3 Geschäftsgebühr nach dem jeweiligen Gegenstandswert (Vermögen)?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

laurasameh
Entchen23
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#2

13.08.2010, 15:16

In solchen Fällen ist es immer besser, wenn man vorab eine Honorarvereinbarung trifft.
Wenn ihre keine getroffen habt, dann rechnet man nach 2300 VV RVG, 1,3, berechnet nach den Werten, ab ;o)

LG
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