Hallo,
steh grad ein bisschen auf der Leitung und hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Wir haben eine Klage wegen restlicher Mietwagenkosten bei Gericht eingereicht. Uns wurden die kompletten Mietwagenkosten von 574,78 € zugesprochen, ebenso wie die in der Klage geltend gemachten außergerichtlichen Anwaltskosten von 83,54 € (aus GW 574,78 €).
Jetzt kam eine Anhörungsrüge des Gegners, dass die Anwaltskosten von 83,54 € nicht zu bezahlen wären, da man bereits außergerichtlich die Anwaltskosten (aus allen bezahlten Schadensersatzbeträgen) komplett beglichen habe und durch den ausgeurteilten Betrag keinen Gebührensprung erreicht.
Stimmt das so, dass man als GW für die in der Klage geltend gemachten außergerichtlichen Anwaltskosten den von der Gegenseite komplett bezahlten Schadensersatzbetrag nimmt und nicht den GW den man einklagt??
Klage Mietwagenkosten, außergerichtliche RA-Kosten
- Frau Cindy
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Also ich habe es bislang auch so gemacht, dass ich in VKU-Sachen die Geschäftsgebühr aus dem Gesamt-GW abzüglich der darauf erfolgten Zahlung geltend gemacht habe.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Jep, du kannst nur den Differenzbetrag einklagen.
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