Nr. 7000 VV-RVG (2) und Nr. 7002 VV-RVG abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schneeweißchen
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#11

09.08.2010, 08:16

Hallo,

mich würde interessieren, wie ihr in euren Büros so abrechnet?

Mein Chef hat nun nämlich die Frage gestellt, wie wir abrechnen sollen, wenn wir alles nur per E-Mail schicken?

Also sollen wir dann 2,50 EUR pro E-Mail berechnen UND PTE nach 7002?

Gibt es dann überhaupt die Berechtigung PTE nach 7002 zusätzlich abzurechnen? (eigentlich ja, weil hier gehören ja auch die Telefongebühren zu.. aber was, wenn in der Sache nicht telefoniert/gefaxt wird, sondern wirklich nur Mails geschickt werden?)

Und wäre das nicht etwas "happig", wenn wir die E-Mails generell zusätzlich zu den PTE nach 7002 berechnen?
Wie handhabt ihr die Abrechnung der E-Mails in euren Büros?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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gkutes

#12

09.08.2010, 09:34

wem schickt ihr denn die emails?
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#13

10.08.2010, 06:16

Hauptsächlich den Mandanten.
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#14

10.08.2010, 06:43

ok, steh jetzt irgendwie aufm Schlauch.

Von Nr. 7001 und Nr. 7002 VV-RVG erfasste Kosten sind laut <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> u.a. die E-Mail-Gebühren.

Also kann ich entweder die 20,00 EUR (bzw. 20% Pauschale) abrechnen und hierbei sind die E-Mails schon eingeschlossen (also keine extra Gebühren hierfür)

ODER

ich schlüssele alle Portokosten etc. einzeln auf und kann NUR SO dann auch 2,50 EUR pro E-Mail-Datei abrechnen.

Stimmt das so?
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#15

10.08.2010, 07:40

Nr. 7001/7002 regelt die Kosten für die elektronische Übermittlung (in früheren Zeiten gab es ja noch keine Internet-Flatrates). Derartige Kosten werden heute regelmäßig nicht mehr entstehen.

Nr. 7000 entsteht stets daneben, aber nicht pro "E-Mail-Datei", also nicht für eine E-Mail, sondern nur je übermittelte Datei (also E-Mail-Anhang). Zu beachten ist aber, dass diese Auslagen nur dann entstehen, wenn es sich um einen Fall von Nr. 7000 1d handelt ("anstelle der in Nummer 1 Buchstabe d genannten...)!
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#16

10.08.2010, 09:18

Ok, danke.

Ich verstehe das jetzt so:

Ich kann die 20% PTE-Pauschale abrechnen UND zusätzlich 2,50 EUR je E-Mail-Datenanhang (wenn E-Mails im Einverständnis des Mandanten an diesen oder Dritte verschickt werden; wobei das Einverständnis ja regelmäßig konkulent vorliegen dürfte, wenn die Korrespondenz regelmäßig per E-Mail geführt wird.)

Da käme dann ja einiges an Kosten zusammen..

Eine weitere Frage:

Was, wenn NUR gemailt wird?
Also keine Portokosten anfallen, keine Faxe geschickt werden und auch nicht telefoniert wird.
Kann ich dann nur die 2,50 EUR pro Mail-Datenanhang abrechnen, aber NICHT die PTE-Pauschale?
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gkutes

#17

10.08.2010, 09:21

eben - das sag ich doch die ganze Zeit! An den Mandanten geschickte E-Mails zählen nicht zu den zu vergütenden Daten gem. VV 7000 Nr. 2
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#18

10.08.2010, 09:22

..oh, das mit dem konkludenten Einverständnis nehme ich zurück. Der Mandant müsste ja theoretisch darüber unterrichtet werden, dass für E-Mails Kosten i.H.v. 2,50 EUR je Datei anfallen; sonst kann Einverständnis wohl kaum vorausgesetzt werden.

Wie sieht das also in der Praxis aus? Vor jeder Mandatsübernahme dem Mandanten erzählen, dass wir 2,50 EUR pro Mail-Datenanhang abrechnen wollen?
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gkutes

#19

10.08.2010, 09:31

also - 1d erfasst nicht den Mandanten, ergo Emails an Mandanten können nicht abgerechnet werden. Nur an Dritte mit Einverständnis Mandant. So der <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> ganz eindeutig!
ihr könntet wohl höchstens eine Vereinbarung gem. §3a Abs. 1 schließen
gkutes

#20

10.08.2010, 09:46

mE könntest du die eingescannten Seiten eurer Schriftsätze zählen und dann gem. 7000 1c abrechnen (Ablichtungen über 100 Stück).
bei gegn. SS wird der Scan unnötig, wenn der Gegner eine Abschrift für den Mandanten mitschickt. Das könntet ihr dann also nicht abrechnen

und ja, die 7002 fällt nicht an, wenn ihr nicht wenigstens einmal telefoniert, gefaxt oder per Post geschrieben habt. Das ist ja aber schon recht unüblich
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