Fortbildung zur Rechtsfachwirtin - Arbeitszeit?

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KJaeger
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#1

02.11.2022, 18:26

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal eine Frage.

ich mache derzeit eine Fortbildung zur Rechtsfachwirtin - hat am 08.10.2022 angefangen.

Ich arbeite Vollzeit in einer Kanzlei und mache nun die Fortbildung.

Die Fortbildung ist immer Freitags und Samstags (nicht jeden Freitag und Samstag), immer mal alle paar Wochen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Zeit Arbeitszeit ist oder Freizeit. Meine Fortbildung Freitags beginnt um 14:30 Uhr, sodass ich theoretisch Vormittags 2/3 Stunden arbeiten könnte.

Die Absprache war so, dass ich gefragt wurde, ob ich Lust habe, die Fortbildung zu machen, was ich bejahte, die Fortbildung wurde vom Arbeitgeber gezahlt. Einen Vertrag gibt es nicht.

Nun habe ich heute mit ihm gesprochen wegen der Zeit vor Seminarbeginn und er sagte, ja er würde mir natürlich auch die Zeit vorher frei geben, mache sich aber Sorgen, dass meine Kollegen sich darüber ärgern würden, wenn ich mehr Freizeit bekommen würde, was doch theoretisch nicht der Fall wäre, wenn es als Arbeitszeit gilt, da dann mit dem Seminar am Samstag doch die Zeit Freitagvormittag ausgeglichen wäre.

Ich bin hier überfragt und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Liebe Grüße

K. Jäger
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#2

02.11.2022, 21:29

KJaeger hat geschrieben:
02.11.2022, 18:26
Meine Fortbildung Freitags beginnt um 14:30 Uhr, sodass ich theoretisch Vormittags 2/3 Stunden arbeiten könnte.
Ich sehe da keinen theoretische Aspekt. Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist der Freitag ein normaler Arbeitstag, an dem man Arbeitsleistung schuldet, bis man zur Fortbildung, für die man freigestellt ist, los muss. Was man am WE macht, betrifft allein die Freizeit, die man beisteuert.
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#3

03.11.2022, 09:23

Unabhängig davon, dass die Beantwortung Deiner Frage Rechtsberatung sein dürfte, gebe ich gerne meine persönliche Meinung dazu ab:

Wenn man das Glück hat, dass der Arbeitgeber aus eigener Initiative eine Fortbildung bezahlt, würde ich nicht über einen Ausgleich für aufzubringende Freizeit diskutieren. Die Fortbildung ist ja auch nicht mit Anwesenheit bei den Kursen erledigt. Du musst ja auch noch zu Hause lernen. Willst du das auch abgegolten haben?

Der Arbeitgeber bezahlt, was in die Arbeitszeit fällt wird freigestellt, was in Deine Freizeit fällt ist Dein Beitrag.

Btw: Sei doch froh, dass es keinen Vertrag darüber gibt. Dann kann der Dir bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel auch nicht auf die Füße fallen.
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KJaeger
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#4

03.11.2022, 09:45

Vielen Dank für eure Antworten.

Natürlich bin ich überaus froh, dass das gezahlt wird. Es hat sich mir nur die Frage gestellt, ob es denn als Arbeitszeit gilt. Ursprünglich wollte er mich ja für den Vormittag zusätzlich freistellen, hat aber jetzt bedenken.
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#5

03.11.2022, 09:47

KJaeger hat geschrieben:
03.11.2022, 09:45
Es hat sich mir nur die Frage gestellt, ob es denn als Arbeitszeit gilt.
Die Beantwortung dieser Frage wäre für mich Rechtsberatung und hier im Forum nicht erlaubt. Unabhängig davon würde ich diese Büchse der Pandorra auch im Hinblick auf Kolleg*innen die keine Fortbildung bekommen, nicht aufmachen.
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