Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mal ne Frage: Ich müsste bei einem Betreuungsverfahren die Übernahme einer Verfahrensbevollmächtigung im speziellen bei einer Immobilientransaktion des Betreuers abrechnen.
die Immobilie hat einen Wert von 130.000 Euro. kann ich dann die Abrechnung mit 1,3 Verfahrensgebühr geltend machen?
Oder gibt es hier noch beim Rechtsanwalt die 1,3 Geschäfts bzw. eine 1,2 Terminsgebühr soweit die Immobilie beim Notartermin verkauft wurde?
Vielen Dank.
Und viele Grüße
Martin
Betreuung Betreuungsverfahren Verfahrensbevollmächtigter Abrechnungsfrage
Darf ich mal fragen wie Du das Problem (selbst) gelöst hast?Maddin32 hat geschrieben: ↑18.03.2019, 16:14Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mal ne Frage: Ich müsste bei einem Betreuungsverfahren die Übernahme einer Verfahrensbevollmächtigung im speziellen bei einer Immobilientransaktion des Betreuers abrechnen.
die Immobilie hat einen Wert von 130.000 Euro. kann ich dann die Abrechnung mit 1,3 Verfahrensgebühr geltend machen?
Oder gibt es hier noch beim Rechtsanwalt die 1,3 Geschäfts bzw. eine 1,2 Terminsgebühr soweit die Immobilie beim Notartermin verkauft wurde?
Vielen Dank.
Und viele Grüße
Martin