Weiterbildung Notariatsmitarbeiter

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
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maxundmoritz_2005
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#1

04.04.2017, 09:52

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage bzw. Wissensdurst....

Ich bin eine ungelernte Notarkraft (gelernte Justizangestellte) und seit 11 Jahren ausschließlich im Notariat beschäftigt. Mein (Ex-)Chef hat mich in Urkunde "Notariatssekretärin" betitelt, da ich kein ausgebildete Notarfachangestellte bin. Nun schlage ich mich mit dem Gedanken rum eine fachbezogene Weiterbildung zu machen. Ich behaupte zwar ganz selbstbewusst, dass ich schon einiges kann, aber ich möchte es halt amtlich haben und dümmer wird man ja nicht. Mein neuer Chef möchte mich dahin unterstützen, denn folglich hat die Ausbildung auch Auswirkungen auf meine Tätigkeiten

Nun gibt es ja div. Alternativen:
Notarfachwirtin (in Berlin oder über andere Anbieter wohnortnäher) oder
über die Rheinische Notarkammer die Weiterbildung/Fortbildung zur Notarfachassistentin und - wenn man dann noch Elan und Ehrgeiz hat - Notarfachreferentin.

Wer hat die Ausbildung/Studium Notarfachwirtin belegt und kann Erfahrungen berichten oder aber wer hat Erfahrungswerte über die angebotenen Fortbildungsmodule der Rheinischen Notarkammer.

Selbstverständlich habe ich schon Kontakte zu beiden Anbietern aufgebaut, mich interessieren aber die Erfahrungsberichte...

Vielen lieben Dank
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Lena
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#2

04.04.2017, 19:36

Ich selbst bin Notarfachreferentin. Ich denke nicht dass du eine Chance hast die Fortbildung zur Assistentin/Fachreferntin zu machen, da du nicht die ZUlassungsvoraussetzungen erfüllst.

Zulassungsvoraussetzungen:
- Bestehen der Abschlussprüfung zum Notarfachangestellten oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
- Zulassung grundsätzlich frühestens zwei Jahren nach Bestehen der Abschlussprüfung bzw. vier Jahre für fachkundige Mitarbeiter eines Anwaltsnotars
- Teilnahme an mindestens vier Nachmittagsveranstaltungen bzw. vergleichbaren Veranstaltungen (etwa des DAI oder des VDN)
- Anstellungsverhältnis bei Notar bzw. Anwaltsnotar im Bereich des Rheinischen Notariats


Vielleicht wäre ja auch erst mal nur die Fachangestelltenprüfung was für dich?!
Liebe Grüße
Lena

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maxundmoritz_2005
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#3

04.04.2017, 21:20

Danke für die Antwort.

Die Zulassungsvoraussetzung liegen durch die Berufserfahrung und die besuchten Fortbildungsnachweise vor.
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Lena
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#4

05.04.2017, 10:31

aber du hast doch keine abgeschlossene Ausbildung oder? UNd die brauchst du dafür auch...
Liebe Grüße
Lena

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Fräulein Fit

#5

05.04.2017, 11:00

Im Notarbereich kenne ich mich zwar nicht aus, aber meistens kann man anhand von einem Test oder ähnliches auch ohne Ausbildung aber mit genug Berufserfahrung so eine Weiter / Fortbildung machen.

Genauso könnte ich jetzt zB auch an einer FH Sachen studieren (ohne Abi) die auch nicht direkt mit meinem Job zu tun haben, solange ich den 'Einfuhrungstest' erfolgreich bestehe.
Pitt
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#6

05.04.2017, 11:40

Die Threadstarterin hat Recht.Beim ReNo-Bundesverband heißt es zu den Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzungen:
sind eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/m Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder zur/m Notarfachangestellten und 3 Jahre Berufserfahrung bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 6 Jahre Berufspraxis (jeweils zum Prüfungszeitpunkt).
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Lena
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#7

05.04.2017, 12:37

Ja, bei dem Notarfachwirt geht das - aber nicht bei der Fortbildung der Rheinischen Notarkammer. Da braucht man ein UND... und nur darum ging es mir... da gibt es auch normalerweise keine Ausnahmen die die genehmigen weil da eh die Wartelisten mehrere Jahre betragen
Liebe Grüße
Lena

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maxundmoritz_2005
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#8

06.04.2017, 12:20

Hallo!

Wie bereits geschrieben, Kontakte habe ich aufgenommen. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der langen Tätigkeit ausschließlich im Notariat und können damit nachgewiesen werden. Zudem liegen viele Fortbildungsnachweise vor.

Es ging mir hier ja um die Erfahrungsberichte zu den Fortbildungs/Weiterbildungsgängen, nicht um die grundsätzliche Zulassung. Dies habe ich zuvor abgeklärt!
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