Justizfachwirt/in
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- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1490
- Registriert: 16.03.2007, 08:24
- Beruf: Bezirksrevisor
- Wohnort: NRW
In NRW sieht das so aus:
Die Einstellung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung mittlerer Justizdienst - APOmJD) vom 12. September 2005.
Es gibt nur einen verkürzten Vorbereitungsdienst, in den nur eingestellt wird,wer u.a. die Prüfung zur bzw. zum Justizfachangestellten erfolgreich absolviert hat, oder als Justizangestellte oder Justizangestellter nach der Ausbildung in diesem Beruf tätig gewesen ist und während der praktischen Tätigkeit mindestens 18 Monate Aufgaben des mittleren Dienstes wahrgenommen hat.
http://www.justiz.nrw.de/BS/Berufsbilde ... /index.php
Also: hier ist für externe Bewerber nichts zu machen!
Die Einstellung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung mittlerer Justizdienst - APOmJD) vom 12. September 2005.
Es gibt nur einen verkürzten Vorbereitungsdienst, in den nur eingestellt wird,wer u.a. die Prüfung zur bzw. zum Justizfachangestellten erfolgreich absolviert hat, oder als Justizangestellte oder Justizangestellter nach der Ausbildung in diesem Beruf tätig gewesen ist und während der praktischen Tätigkeit mindestens 18 Monate Aufgaben des mittleren Dienstes wahrgenommen hat.
http://www.justiz.nrw.de/BS/Berufsbilde ... /index.php
Also: hier ist für externe Bewerber nichts zu machen!