Erstattung Seminarkosten Steuererklärung

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Mondelfin

#21

03.08.2007, 13:54

230 Tage können ohne Nachweis geltend gemacht werden.

Kannst mal hier gucken. :)

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0104.htm
Anton79
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#22

03.08.2007, 14:07

@stinep hallo du. wir haben eben zeitgleich geschrieben ;-)

@mondelfin danke dir sehr.

ist doch mehr licht ins dunkle gekommen. lieben dank und viele grüße
StineP

#23

03.08.2007, 14:39

hallo du zurück ;)

Na dann ist die Sache doch glasklar ;)
Anton79
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#24

03.08.2007, 14:43

jo jetzt schon!!! ;-)

steuererklärungen hasse ich.

ich muss noch die für die jahre 2005 und 2006 nachholen, aber da kommt eh nichts bei rum. aber die für 2007 werd ich sofort im januar 2008 machen, da müßte wenigstens etwas bei rum kommen.

harte zeiten
StineP

#25

03.08.2007, 14:44

Wenn du Fragen hast, immer her damit - ich muss das ja auch zwangsweise andauernd machen ;)
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Sandra S.
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#26

05.08.2007, 20:25

Hey,

wollte zu der ganzen Sache nur nochmal anmerken, dass du bei den Fahrtkosten für Seminare den Hin- und Rückweg geltend machen kannst (im Gegensatz zur Pendlerpauschale). Sind glaub ich 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Und außerdem kannst du noch den Verpflegungsmehraufwand geltend machen, je nachdem, wie lang das Seminar gedauert hat. Hab ich für letztes Jahr auch gemacht und hat sich wirklich gelohnt ;-)
Liebe Grüße
von Sandra
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Lena
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#27

05.08.2007, 21:23

Und es lohnt sich wenn man dafür sich ein Programm kauf...
Z.B. das von Wiso. Es gibt so eine kleine Version des großen Steuerprogramms, die kostet pro Jahr nur 10 Euro - und seitdem macht sogar die private Steuererklärung einigermaßen Spass und man wundert sich was man vorher für Geld in den Wind geschossen hat!
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
StineP

#28

06.08.2007, 08:09

Kann ich mich nur anschließen - so etwas ist tatsächlich sinnvoll, wenn man seine Steuererklärungen selber macht. Selbst so ein Steuerprogramm kann man über "Steuerberatungskosten (Sonderausgaben) geltend machen...
tiko73

#29

06.08.2007, 12:45

@Stine
Ich glaub, ab diesem Jahr kann man das Steuerprogramm nicht mehr als Steuerberatungskosten absetzen. Aber für die vom letzten Jahr geht das noch, meine ich.
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Lena
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#30

06.08.2007, 12:56

@Tiko das stimmt nicht so ganz...

Hier mal ne kurze Zusammenfassung:

Steuerberatungskosten, die einer Einkunftsart zuzuordnen sind, können wie bisher als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Anlagen N, KAP, AUS, R, SO, V, GSE und EÜR.

Grundsätzlich sind alle anderen Steuerberatungskosten, die bisher zu den Sonderaugaben gehörten, nicht mehr in der Einkommensteuererklärung abziehbar. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens und der Anlage Kind, aber auch Kosten für andere Steuerarten, zum Beispiel für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Hat man eine auf die Einkunftsarten aufgeschlüsselte Rechnung eines Steuerberaters, ist die Zuordnung einfach. Werte von der Rechnung übertragen - fertig. Aber was passiert mit den Ausgaben für die Software die auch beim Erstellen von Mantelbogen und Anlage Kind hilft...

Streng genommen müssen auch hier die Gesamtkosten aufgeteilt werden auf Einkünfte und den nicht mehr abziehbaren Teil. Das ist nichts Neues - genau wie die Vereinfachungsregelung hierzu: Auch schon bisher musste das Finanzamt bei Steuerberatungskosten bis € 520,- im Jahr Ihre Aufteilung auf Werbungskosten und Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben akzeptieren (R 10.8 Einkommensteuer-Richtlinien 2005).

Da die KOsten für die SOftware ja weit unter den € 520,- liegen hat man wie bisher die Wahl, bei welcher Einkunftsart die vollen Kosten abgezogen werden sollen. Meist bei den Werbungskosten bei den nicht selbstständigen Einkünften.


Und egal wie... Ich finde das sind Peanuts ob man die nun ansetzen kann oder nicht... Weil mir haben die Programme (und bei Amazon kostet das gute von Wiso das für AN reicht 13,95) schon mehr als 100 Euro eingespart...
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